IV. Ausklang - Die Normalisierung
Im Februar 1714 lockerte sich der auf Bremen lastende Druck. Kurhannover hob die noch bestehenden Beschränkungen für den Bezug der Märkte seines Territoriums auf, soweit sie die Kaufleute betrafen. Für die mitgeführten Güter waren weiterhin Pässe erforderlich. "Ratione derer gemeinen Leute aber und der umblauffenden Handwercksburßen bleibet es bey der vormahligen Verordnung, kraft welcher dieselbe, wen sie gleich mit einem Passe versehen, nicht durchgelassen werden sollen, unveränderlich." Schreiben gingen nach England und Frankreich ab, die die hier schon mehrfach angeführten Argumente gegen jede Beschränkung des bremischen Handels wiederholten und von entsprechenden Attesten der Ärzte und Chirurgen begleitet waren.
Es begann nun im Alltagsleben der Stadt die Abwicklung all der angestauten Fälle, in denen die Unklarheit der Situation zu aufschiebenden Maßnahmen geführt hatte. Die Erben Dethard Schweers, der am 20. Dezember 1713 beerdigt worden war, baten darum, seinen Lakenwinkel auflösen und die im Nachlaß befindlichen Tücher und Mobilien durch öffentlichen Ausruf verkaufen zu können. Derartige Versteigerungen waren bisher untersagt worden. Jetzt wurden sie wieder zugelassen, jedoch mußte der Ausmiener, der sie veranstaltete, schwören, daß er kein fremdes Gut dazunehme. Der Kleiderverkauf durch Trödelfrauen blieb dagegen auch im Februar 1714 noch verboten.
Lange zog sich die Ausführung des letzten Willens des Schnürmachermei- sters Marten Daneken aus der Neuenstraße hin. Er hatte, nachdem schon zwei seiner Kinder Mitte Juli 1713 verstorben waren, am 21. Juli sein Testament errichtet 132 , das gleich darauf mit dem Zusatz versehen wurde, daß er wohl in Kürze das Zeitliche segnen werde und deshalb auch den Auf Wärterinnen, die ihm gedient hatten, etwas zukommen lassen wollte. Am 26. Juli wurde er begraben. Ihm folgten gleich darauf noch zwei seiner Kinder. Den Erben wurde noch am 6. April 1714 die Bitte abgeschlagen, die im längst gereinigten Haus vorhandenen Möbel, Wolle und Linnen öffentlich versteigern zu dürfen. Die auferlegten Einschränkungen wurden von der Vorstellung verursacht, daß das "Pestgift" besonders hartnäckig der Wolle anhafte.
Im folgenden Monat versuchte der Chirurg Sarnow, der, nur unterstützt von seiner Frau, den schrecklichen Herbst 1712 bei den Pestkranken in Gröpelin- gen verbracht hatte und auch im nächsten Jahr in der Stadt Bremen nicht untätig geblieben war, den Rat zur Erfüllung seiner Versprechungen auf Zuweisung der nächsten geschenkten, also kostenlosen Stelle im Barbieramt zu bewegen. Bis sie frei würde, wünschte er sich wie bisher einen geringen Sold von 10 bis 12 Rtlr. monatlich. Jetzt, nach Wegfall der akuten Gefahr, wurden die früheren Zusagen auf Empfehlungen zu seiner " Befoderung auff grönländischen Schiffen und sonsten" reduziert, was darauf hinauslief, daß Sarnow zugemutet wurde, nach der Pest nun gleich wieder die ganze Härte monatelanger Walfangfahrten in arktischen Gewässern auf sich zu nehmen.
132 2-Qq.4.c.3.b.2.k„ S. 161-165.
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