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Die Pest in Bremen : Epidemien und freier Handel in einer deutschen Hafenstadt 1350 - 1713 / Klaus Schwarz
Entstehung
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IV. Ausklang - Die Normalisierung

Im Februar 1714 lockerte sich der auf Bremen lastende Druck. Kurhannover hob die noch bestehenden Beschränkungen für den Bezug der Märkte seines Territoriums auf, soweit sie die Kaufleute betrafen. Für die mitgeführten Güter waren weiterhin Pässe erforderlich. "Ratione derer gemeinen Leute aber und der umblauffenden Handwercksburßen bleibet es bey der vormahligen Ver­ordnung, kraft welcher dieselbe, wen sie gleich mit einem Passe versehen, nicht durchgelassen werden sollen, unveränderlich." Schreiben gingen nach England und Frankreich ab, die die hier schon mehrfach angeführten Argu­mente gegen jede Beschränkung des bremischen Handels wiederholten und von entsprechenden Attesten der Ärzte und Chirurgen begleitet waren.

Es begann nun im Alltagsleben der Stadt die Abwicklung all der angestau­ten Fälle, in denen die Unklarheit der Situation zu aufschiebenden Maßnah­men geführt hatte. Die Erben Dethard Schweers, der am 20. Dezember 1713 beerdigt worden war, baten darum, seinen Lakenwinkel auflösen und die im Nachlaß befindlichen Tücher und Mobilien durch öffentlichen Ausruf verkau­fen zu können. Derartige Versteigerungen waren bisher untersagt worden. Jetzt wurden sie wieder zugelassen, jedoch mußte der Ausmiener, der sie ver­anstaltete, schwören, daß er kein fremdes Gut dazunehme. Der Kleiderverkauf durch Trödelfrauen blieb dagegen auch im Februar 1714 noch verboten.

Lange zog sich die Ausführung des letzten Willens des Schnürmachermei- sters Marten Daneken aus der Neuenstraße hin. Er hatte, nachdem schon zwei seiner Kinder Mitte Juli 1713 verstorben waren, am 21. Juli sein Testament er­richtet 132 , das gleich darauf mit dem Zusatz versehen wurde, daß er wohl in Kürze das Zeitliche segnen werde und deshalb auch den Auf Wärterinnen, die ihm gedient hatten, etwas zukommen lassen wollte. Am 26. Juli wurde er be­graben. Ihm folgten gleich darauf noch zwei seiner Kinder. Den Erben wurde noch am 6. April 1714 die Bitte abgeschlagen, die im längst gereinigten Haus vorhandenen Möbel, Wolle und Linnen öffentlich versteigern zu dürfen. Die auferlegten Einschränkungen wurden von der Vorstellung verursacht, daß das "Pestgift" besonders hartnäckig der Wolle anhafte.

Im folgenden Monat versuchte der Chirurg Sarnow, der, nur unterstützt von seiner Frau, den schrecklichen Herbst 1712 bei den Pestkranken in Gröpelin- gen verbracht hatte und auch im nächsten Jahr in der Stadt Bremen nicht untätig geblieben war, den Rat zur Erfüllung seiner Versprechungen auf Zu­weisung der nächsten geschenkten, also kostenlosen Stelle im Barbieramt zu bewegen. Bis sie frei würde, wünschte er sich wie bisher einen geringen Sold von 10 bis 12 Rtlr. monatlich. Jetzt, nach Wegfall der akuten Gefahr, wurden die früheren Zusagen auf Empfehlungen zu seiner " Befoderung auff grönlän­dischen Schiffen und sonsten" reduziert, was darauf hinauslief, daß Sarnow zugemutet wurde, nach der Pest nun gleich wieder die ganze Härte monate­langer Walfangfahrten in arktischen Gewässern auf sich zu nehmen.

132 2-Qq.4.c.3.b.2.k S. 161-165.

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