II. Einzelfälle - Das Pestjahr 1712
Kaum hatte das neue Jahr begonnen 22 , setzten auf verschiedenen Ebenen erneut die Bemühungen ein, die Niederlande und England zur Rücknahme ihrer Einfuhrbeschränkungen zu bewegen. Die Elterleute der Kaufmannschaft drängten beim Rat ebenso darauf wie von seiten der Gewerbe vornehmlich die Tuchmacher, die am 23. Februar 1712 hervorhoben, wie wichtig es für ihre Existenzsicherung sei, im Frühjahr bei Eintritt der Schiffbarkeit der Weser wieder in die Niederlande liefern zu können. Als der Rat trotz seiner Anstrengungen in der Sache bei den Generalstaaten nicht vorankam, tauchte der Verdacht auf, daß weniger die aus eigener Anschauung entstandene Furcht der Holländer vor der Ansteckung die Ablehnung begründe als vielmehr das Intrigenspiel der hannoverschen Regierung, die Bremen mit allen Mitteln anschwärze, um Produkte des eigenen Landes an die Plätze exportieren zu können, die bisher als Domäne der Hansestädter galten.
Im Mai hatte sich noch immer keine durchgreifende Besserung angebahnt. Bremische Schiffe mußten vor dem Einlaufen in englische und holländische Häfen eine sechswöchige Quarantäne halten. Zu den durch die Pest veranlaß- ten Einschränkungen kam die Bedrückung des freien Handels in der Ostsee infolge des Nordischen Krieges und vor der französischen Küste infolge des Spanischen Erbfolgekrieges 23 .
War der Rat nach außen auf das Entgegenkommen der Regierungen seiner Handelspartner angewiesen, so konnte er im Inneren nach eigenem Gutdünken Vorbereitungen für den Fall treffen, daß die Seuche wider Erwarten auf bremisches Gebiet übergreifen sollte. So wurde versucht, zusätzlich Ärzte zur Niederlassung in Bremen zu bewegen. Da war man freilich vor Absagen nicht sicher, erklärte doch einer der Befragten am 8. Juli nach dreimonatigem probeweisem Aufenthalt, er wolle nicht bleiben, habe er doch in dieser Zeit "kaum das Salz verdienet, welches er genossen" 24 .
Eine Woche später liefen die ersten Nachrichten ein, daß die Pest auf das Westufer der Elbe übergegriffen habe und nun in Stade, der schwedischen Festungsstadt, grassiere. Am 17. Juli beschloß der Rat, sich nach dem Wahrheitsgehalt in Hamburg zu erkundigen, fünf Tage später aber wollte man sich nicht mehr auf Meldungen aus zweiter Hand verlassen und entsandte den bremischen Arzt Dr. Robert Hake an die Schwinge, der am 24. Juli mit einem Attest
22 Die Angaben zum Jahr 1712 sind überwiegend den bereits zu 1711 genannten Quellen (vgl. S. 22 Anm. 12) entnommen; für die Zustände in den Herzogtümern Bremen und Verden sind die Akten der hannoverschen Oberhauptmannschaft in Bremen mit Vorakten aus der schwedischen Zeit (6,23) aufschlußreich. Nur bei besonders wichtigen Angaben erfolgen Einzelhinweise auf diese Quellen. Die chronikalische Überlieferung für die Jahre 1712 und 1713 tritt gegenüber der amtlichen an Umfang und Wert ganz in den Hintergrund, so daß sie nur im Ausnahmefall erwähnt zu werden braucht.
23 Bürgerkonventsprotokoll vom 3. Mai 1712, 2-ad P.9.d.3.c.Nr.3.
24 2-S.7.a.l.a.2., S. 93.
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