Vorwort,
Uer vorliegende Band führt das Urkundenbuch bis zum Jahre 1350 fort, bis zu einem Zeitpunkte, in welchem die Fehde der beiden Prätendenten für den erzbischöflichen Stuhl, Moritz von Oldenburg und Gotfried von Arnsberg, und das gleichzeitige Wüthen der Pest in den Mauern Bremens eine schwere Prüfung über die Stadt verhängten. Das halbe Jahrhundert, welches der Band umfasst, ist für Bremen sehr unruhig verlaufen. Die Sicherheit des Weserstroms erforderte in erhöhtem Masse die Aufmerksamkeit der Stadt: noch ist die Zeit nicht gekommen, in welcher sie durch Erwerbung ausgedehnten territorialen Besitzes an beiden Ufern der Unterweser die volle Herrschaft über den Strom zu gewinnen strebte, denn Dilich's Nachricht von der im Jahre 1316 erfolgten Verpfändung des Landes Würden an die Stadt (Urk Nr. 170) hat sich als Irrthum erwiesen (s. Berichtigungen S. 623), und wenn die Notiz Cassel's, wonach Bremen im Jahre 1326 sich mit den Wurstern zur Eroberung des Fleckens Lehe verbunden haben soll (Urk. Nr. 273), richtig wäre, was sehr unwahrscheinlich ist, so ist doch sicher, dass die Stadt nicht damals schon an der Wesermündung festen Fuss gefasst hat. In unserm Zeitraum mussten noch Bremen's überlegene Schiffsmacht, die Benutzung der politischen Verhältnisse, die diplomatischen Verhandlungen mit den friesischen Stämmen, so gut es ging, die Befriedung der Wasserstrasse und der Landwege im Unterwesergebiet bewirken. Gleich die zweite Urkunde des Bandes gibt uns Kunde von einem Landfriedensbündniss zwischen der Stadt und dem Erzbischof Giselbert, in welchem sich die erstere dem Erzbischof gegenüber für Aufrechthaltung des status quo in den Ländern von Bremen bis Rustringen einerseits und von Bremen bis Wursten andrerseits mit allen Kräften verpflichtet. Zahlreiche weitere Urkunden legen Zeugniss ab von den wiederholten Bemühungen Bremen's das Land Wursten (Nr. 37, 439, 576), Würden und das Neueland (Nr. 07, 68, 247), das Stadland (Nr. 535) und weiter westwärts die Oestringer (Nr. 58, 179), Harlinger (Nr. 106) und das Land Norden (Nr. 105, 131), vor Allen aber die unruhigen Rustringer (Nr. 77, 121, 122, 153, 246, 250, 284, 570, 585) durch Verträge zur Aufrechthaltung friedlicher Ordnung zu zwingen.
Aber nicht allein von dieser Seite w T urde das Gedeihen des Handels und der Stadt gefährdet. Die Unruhen im Innern der Stadt, welche im Jahre 1304 zur gewaltsamen Austreibung und ewigen Verbannung der Geschlechter führten (s. Urk. Nr. 38), hatten einen Krieg der Stadt gegen die adligen Genossen der Vertriebenen, den grösseren Theil der Bremischen Stiftsritterschaft, zur Folge. Zwar gelang es der Stadt, welche wenn nicht die aktive Mitwirkung, so doch eine gewisse passive Assistenz der benachbarten Grafen Hildebold von Bruchhausen, Johann und Christian von Delmenhorst