Nachträglich haben wir noch folgende
Zusätze und Berichtigungen
hinzuzufügen.
Urk. Xr. 84. Das Original berindet -lieh im k. Archive zu Hannover. ., Xr. 87. S. 9'J unten ist zu interpungiren: de capella Westeragheiui II. marcas Amezslath (Emdener Währung).
Würselen dominus etc. „ Xr. 128. Letzte Zeile für doraini lies: domine.
„ iVr. 166. Anm. 4 cf. Schumacher, die Stedinger S. welcher d. J. 1320 annimmt.
„ Xr. 182. Z. 5 für Baldewinus lies: Balduinus. ,, -SV. 190. S. 225 Z. lö für vere lies: vero.
., Xr. 235. S. 274 Z. 2 Gerardus de Oldenburg gehört mit zu den Domherren. Vgl. Xr. 229.
„ Nr. 248. Z. 17 lies: ecclesiasticam.
,, .Vr. V.j.'. Z. 13 Ottenstede, icie Pratje hat, ist richtig.
., Xr. 107. Das tfriu. der Urk. hat sich nachträglich gefunden, und liegt jetzt inTrese 40: es zeigt nur unwesentliche
Abwcicnunnen in der Schreibweise der Eigennamen. Beide Siegel fehlen. „ .Vr. 170. Das Orig. mit den Siegeln der beiden Grafen von Oldenburg und dem des Landes Würden hat sich
nachträglich gefunden und liegt jetzt in Trese ßt. Dasselbe hat statt: Aldenborch regelmässig Aldem-
burch. Z. 1. statt oldermanni: aldermanni, Z. 13 statt Bremensem: Bremensium. ., Ar. 485. Das Orig. der Urk. mit einem Rest des grünen Siegels ist nachträglich aufgefunden und liegt jetzt in
Trese 40. Z. 3 nach proprium ist einzuschieben verum eeiam effertur publicum.
Anm. '). Auch das Orig. hat cupimus. Anm. '■>) duximus fehlt auch im Orig. ., .Vr. 500 u. .''02. Die Herausgeber sind zu spät darauf aufmerksam geworden, dass bereits im Meklenburg. Urkdb.
III. S. 556 darauf hingewiesen ist. dass nur durch die falsche Datirunn Suhm's der Irrthurn entstanden
ist. die •■nter Xr. 500 ungerührte Urkunde für eine an .ere als die unter Xr. 502 gedruckte anzusehen.
Die Anführung der Urk. von angeblich 7. Marz 1294 Xr. 500) hätte demnach ganz wegfallen sollen.