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Bd. 1 (1873) [Urkunden bis 1300]
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Vorwort

Als der Bremische Senat am 30. November 1859 bei der Bürgerschaft die Aufnahme einer jährlichen Summe in das öffentliche Budget behufs Herausgabe eines bremischen Urkunden- buchs beantragte, bezeichnete er dieses Werk als eine Aufgabe, die Bremen der vaterländischen Geschichtsforschung und der deutschen Wissenschaft überhaupt, sowie seiner eigenen Ehre schulde. Nicht nur der Umstand, dass man in anderen deutschen Städten und namentlich in den übrigen freien Städten schon seit geraumer Zeit die Publicatiou der mittelalterlichen Urkunden in einer den heutigen Anforderungen der Wissenschaft entsprechenden Weise begonnen hatte, sondern mehr noch die Erwägung, dass für eine gründliche Erforschung und eine befriedigende Darstel­lung der Geschichte Bremens ein Urkundenbuch die unentbehrliche Grundlage sei. die Herstellung eines solchen Werkes auf andere Weise aber nicht zu erwarten war. berechtigte vollauf zu dem Entschlüsse, von Staatswegen die Sache in die Hand zu nehmen. Audi die Bürgerschaft gab dieser Ueberzeugung Ausdruck, als sie am t. Januar 1860 der Bewilligung der erforderlichen Mittel bereitwillig zustimmte. Ist es auch ein löbliches, bis heute festgehaltenes und ferner zu pflegendes Herkommen in der kleinen bremischen Handelsrepublik, dass man die Pflege der höheren geistigen Interessen, soweit sie nicht in den Kreis der notwendigen staatlichen und conmiunalen Aufgaben gehören, zunächst von den Privatbestrebungen des bürgerlichen Gemein­sinns erwartet, so bekundete diese EntSchliessung der Staatsbehörden doch in erfreulicher Weise das Bewusstsein. dass auch sie unter Umständen zur unmittelbaren Förderung derselben be­rufen seien.

Der erstgenannte der unterzeichneten Herausgeber, der schon im Jahre 1858 vom Senat berufen war. zunächst durch Ordnen und Sichten der älteren Urkunden und Schriften des bremischen Archivs das Werk vorzubereiten, wurde nunmehr mit der ehrenvollen Aufgabe betraut, jenen Beschluss zur Ausführung zu bringen. Dass diese längere Zeit. erfordert hat. als damals erwartet werden durfte, wird in der folgenden Darstellung seine Erklärung finden.

Das freilich konnte bei der zu lösenden Aufgabe nicht mehr zweifelhaft sein, dass sie sich auf die Herstellung eines Urkundenbuchs der Stadt Bremen zu beschränken habe. Für den gegenwärtigen bremischen Staat lag keine Veranlassung vor. eine Urkundensammlung des ehe­maligen bremischen Erzstifts, deren Quellen nicht in seinem Besitze sind, zu veranstalten. Auch wenn ein solches Werk vorher unternommen wäre. so hätte bei demselben der