Vorbericht.
Ii/in ausführliches Vorwort für das Bremische Urkundenbuch wird erst geschrieben werden können, nachdem der ganze für den ersten Band bestimmte Stoff zum Druck vorbereitet ist, und daher für das Schlussheft dieses Bandes aufgespart bleiben. Es erscheint indess, um sogleich eine richtige Beurtheilung des hier Gebotenen eintreten zu lassen und die Benutzung der ersten Hefte vor dem Abschluss des Bandes zu erleichtern, angemessen, einige Bemerkungen über den Plan des Urkundenbuchs schon dem ersten Hefte voranzustellen, welche nach Vollendung des Bandes wegzufallen haben.
Die Herausgabe dieses Urkundenbuchs hat der Bremische Staat selbst unternommen. Schon dieser Ursprung bestimmt Plan und Umfang des Werkes, indess durchaus nicht anders, als auch die Natur der Sache und der wissenschaftliche Zweck des Unternehmens sie bestimmen müssen. Das Urkundenbuch der freien Hansestadt Bremen kann nur die Aufgabe haben, die urkundlichen Quellen der Entwicklung dieses Gemeinwesens zu veröffentlichen. Es muss daher alles in urkundlicher Form überlieferte Material berücksichtigen, welches die Geschichte des Bremischen Staats betrifft, die Geschichte der Stadt und des Gebiets, welches im Laufe der Zeit mit ihr zu einem Staate zusammengewachsen ist — selbstverständlich aus derjenigen Periode der Geschichte, für welche die Veröffentlichung der vorhandenen Urkunden oder doch der meisten derselben ein wissenschaftliches Interesse hat, also vorzugsweise für die Zeit des Mittelalters. Es hat ein Bild der Entwicklung des Bremischen Gemeinwesens in dieser Zeil zu geben, soweit das hier vorhandene oder sonst zugängliche Material dazu ausreicht und soweit es durch Urkunden geschehen kann.
Das Bremische Urkundenbuch wird daher kein Urkundenbuch des ehemaligen Erzbisthums Bremen sein: es wird weder die ganze erste Hälfte des Hamburgischen Urkundenbuchs wiederholen, noch dieselbe von dem Jahre 1224 an fortsetzen, mit welchem jenes aufhört ein Diplomatar der Landesgeschichte des Erzstiftes zu sein und sich auf den Sprengel des Hamburger Capiteis beschränkt. Auch die Urkunden des Bremer Domcapitels, der obersten Regierungsbehörde des geistlichen Territoriums, von welchem Bremen ein „Glied" war, gehören ihrem grössten Theile nach nicht in das Urkundenbuch der Stadt Bremen, sondern in das des Erzstiftes, wie sie denn auch in den Archiven des Landes, welchem der grösste Theil des ehemaligen Erzstiftes einverleibt ist, hoffentlich nicht lange mehr unveröffentlicht, lagern. Alle diejenigen Urkunden der Bremischen Erzbischöfe und des Domcapitels jedoch, welche auf die Stadt Bremen und ihr Gebiet Bezug haben, — und deren ist bei dem Character Bremens als Hauptstadt des Stiftes und als Residenz der Erzbischöfe während langer und während noch längerer Zeit des Domcapitels