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Geschichte der Reformierten Kirche Bremens / im Auftr. des Ministeriums der Stadtbremischen Pfarrkirchen bearb. von Otto Veeck
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264
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Geschichte der reformierten Airche Bremens.

vorgekommen war, daß in den Airchen Freudenschüsse gefallen waren. <Ls wurde ü.585, gewiß aus Anraten des Oezelius, verboten, daß die Airchen an Pfingsten mit Birken- oder Maibäumen ausgeschmückt und mit Gras ausgestreut würden; aber diese Sitte erhielt sich sogar in den Stadtkirchen noch bis 1^660, im Dome noch bis ^709, und auch die Gsterfeuer wurden trotz eines nochmaligen Verbotes von H.75^ immer noch angezündet.

Der Gottesdienst wurde wie in der Stadt eingerichtet und folgte allen Veränderungen in der Stadt allmählich und langsamer nach. <Lrst wurde aus dem Lande der Gebrauch der Dblaten ab­

geschafft. Die Einführung neuer Gesangbücher erregte auf dem Lande noch stärkeren Widerspruch als in der Stadt, und oftmals mußte man die hartnäckigen Bauern bei ihren alten Gesangbüchern lassen, wenn in der Stadt schon lange ein neues eingeführt war. Über den regelmäßigen Airchenbesuch bestanden strenge Vorschriften, über deren Einhaltung Pastor und Juraten zu wachen und dem Landrichter Bericht zu erstatten hatten. Zu allen außerordentlichen Büß- und Bettagen empfingen die Landgeistlichen durch Vermittlung der Airchen- visitatoren die Texte vom Ministerium. Die Visitatoren verordneten, wie diese Bettage zu halten seien, und befahlen etwa zurzeit einer Türkennot, daß die Glocken auf dem Lande täglich eine Viertel­stunde zu läuten wären, damit ein jeder, er sei daheim oder auf dem Felde, ein andächtiges Gebet verrichten könnte.

Die Visitatoren begründeten auch eine allgemeine Aasse zum Besten aller Landkirchen, die sogenannte Visitationskasse; sie wurde gespeist aus Legaten, mildtätigen Gaben und Strafgeldern. Da die Vermögensverwaltung der Iuraten oft zu wünschen übrig ließ, wurden sie angehalten, ihre Aapitalien an diese Aasse abzuführen zur Verleihung durch die Airchenvisitatoren, und sie empfingen von ihnen die Zinsen. Auch Beihilfe zu den Aosten der Airchenvisitationen wurden den Gemeinden daraus gewährt, die Reisekosten der Pastoren zu den Aonventen und Synoden daraus bezahlt, wenn sie den Bau­leuten, Aötnern und Brinksitzern zu hoch erschienen. Sie waren nicht unbeträchtlich; einzelne Gemeinden hatten dafür besondere Einkünfte ausgesetzt. Für die «Lmeritengehalte der Landgeistlichen und ihre Witwen sorgte der Rat. Aber die Quoten waren sehr niedrig, auch wenn man den größeren Geldwert einschätzt. So bezog der emeri­tierte Pastor Toibe von Arsten ^670 von den Vorstehern des Io-