Persönlichkeit besassen,*) so konnten sie keine fioheitsrechte rechtsgültig für sich erwerben. Die Anerkennung derartiger Verträge durch die Regie­rung bedeutet daher die Inanspruchnahme der Hoheitsrechte durch die Regierung, welcher überdies die völkerrechtliche Gebietshoheit im Lande bereits zustand. Aus letzterem Grunde hätte die Gesellschaft gegen den Willen und ohne Zustimmung der Regierung überhaupt keine Hoheitsrechte erwerben können. Deshalb sind beispielsweise Verträge anderer Privat­personen als der Gesellschaft und des Lüderitz mit Eingeborenen von der Regierung nicht anerkannt;**) derartige Verträge wurden sogar von der Regierung für ungültg erklärt, gerade zu dem Zweck, um dei Gesellschaft möglichst ausgedehnte Gerechtsame zu verschaffen.

Die Anerkennung der durch Lüderitz von einzelnen Kapitänen erwor­benen Hoheitsrechte sow ie die Verschaffung weiterer Hoheitsrechte und Gerechtsame und finanzieller Nutzungen für die Gesellschaft bedeutet nach Lage der Sache nichts anderes als eine Voraussetzung zu der beabsichtigten Verleihung derselben durch das Reich an die Gesellschaft, da das Reich nach der Erwerbung der Gebietshoheit allein und ausschliesslich in der Lage war, derartige Rechte öffentlich-rechtlicher Natur von den Eingebore­nen zu erwerben.

Dies beweist auch der Inhalt der mit den Eingeborenen abgeschlosse­nen Verträge.***)

B. Die Verträge mit den Eingeborenen.

a) Die Verträge mit Josef Fredricks von Bethanien f).

1. Landabtretungsverträge.

Durch Vertrag vom 1. Mai 1883 verkaufte Josef Fredricks an die Firma F. A. E. Lüderitz in Bremen die Bucht von Angra Pequena und das an­grenzende Land in der Ausdehnung von 5 Meilen für den Betrag von 100 Pfund Sterling und 200 Gewehre.

Unter dem 25. August 1883 wurde unter denselben Parteien ein wei­terer Vertrag abgeschlossen, wodurch Kapitän Fredericks die Küste von der Mündung des Orangeflusses ab bis zum 26. Grad südlicher Breite mit Inbegriff aller Häfen und Buchten (wozu die Bucht von Angra Pequena ge­hört) und das angrenzende Land bis zu 20 geographischen Meilen land­einwärts gegen 60 Gewehre und 500 Pfund Sterling verkauft.

Dass diese beiden Kaufverträge nicht privatrechtlicher, sondern öffentlich-rechtlicher Natur waren, beweist die authentische Interpretation des zwischen dem Generalkonsul Dr. Nachtigal im Namen des Deutschen

*) v. Stengel 1895 S. 100 f. **) s. unten S. 101.

***) Qerstenhauer, Gutachten S. 550 f. t) s. Anhang.