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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
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Da hieß es aus Berlin:Soweit jüdische Einzelhandelsgeschäfte und Hand­werksbetriebe infolge der Ereignisse am 8., 9. und 10. November geschlossen worden sind, sollen sie als jüdische Gewerbebetriebe grundsätzlich nicht wieder eröffnet werden. Ich ersuche dies schon aus polizeilichen Gründen zur Verhütung weiterer Ausschreitungen zu verhindern. Eine Wieder­eröffnung soll nur erfolgen, wenn die Überführung in nichtjüdische Hand gesichert ist."* 2 Mit einem Schlag und von heute auf morgen sollten die bisherigen Geschäftsinhaber also ihre Geschäfte verlieren; sie sollten nicht nur vorübergehend bis zu ihrer Heimkehr ruhen. Und das sollte ohne ihr Dabeisein geschehen?

Einige hatten das Glück, sich weiter um das Geschick ihrer Firma küm­mern zu können. Aus Sachsenhausen trafen in jenen Tagen nach und nach einige Männer wieder in Bremen ein. Wer seine unmittelbar bevorstehende Auswanderung oder seine Haftunfähigkeit nachweisen konnte, wurde nach Hause entlassen Gründe, die drei Jahre später bei den Deportationen nicht im geringsten eine Verschonung bewirken konnten. Die Gestapo wies ihre nachgeordneten Dienststellenaus gegebener Veranlassung" sogar darauf hin,von irgendwelchen Maßnahmen gegen Juden, die [. . .] aus be­sonderen Gründen [. . .] aus der Schutzhaft entlassen worden sind, abzu­sehen" 88 .

3. Die Haltung der Handelskammer

Als besondere Gründe erwiesen sich vor allem wirtschaftliche Erwägun­gen. Noch bevor irgendwelche diesbezügliche Anordnungen aus Berlin eintrafen, wurde die Handelskammer aktiv. Dies zeigte sich deutlich am Beispiel der Firma Nathan & Co., die Herrenbekleidung herstellte und damit Großhandel betrieb:Die Firma [. . .] ist für die bremische Volkswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Es besteht daher ein dringendes Interesse daran, dieses Geschäft so bald wie möglich zu arisieren und damit wieder leistungs­fähig zu machen. Da jedoch in dem Geschäft voll verantwortliche Vertreter nicht vorhanden sind, läßt sich die Arisierung nicht ohne den Inhaber Norbert Nathan durchführen, und wir bitten daher ]. . .] die vorübergehende Befreiung desselben zu erwirken." 64 Mehreren Ubernahmeinteressenten 65

62 Schnellbrief des RWiM vom 18. 11. 1938 (Qu. 109, Bd. 2).

63 Qu. 98. Zu den Entlassenen gehörten auch Juden ausländischer Staatsangehörig­keit, wie z. B Ludwig Pincus", Im- und Exportfirma, der die argentinische Staats­angehörigkeit besaß (Qu. 113, Bd. 1).

64 Schreiben der HK vom 19. 11. 1938 an die Gestapo (ebd.).

65 Am Textilhandel hatten Juden einen großen Anteil. Entsprechend warfen im Zuge der Arisierung sehr schnell arische Interessenten ihr Auge auf die gut­geführten und gutgehenden Geschäfte. Neben Nathan & Co. war es auch der Tuchgroßhandel Siegfried Müller*, der nach derKristallnacht" begehrt war. Müller war verhaftet worden. Eine Erhaltung der Firma wurde von der HK bejaht, da die Geschäftsbeziehungen weit über Bremen und Norddeutschland hinausgingen (Aktennotiz vom 18. 11. 1938, ebd.).

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