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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
Entstehung
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2. Gefährdungen des Eigentums

Daß den jüdischen Firmen in diesen Tagen nach derKristallnacht" von allen Seiten Gefahren drohten, geht aus den verschiedensten Reglemen­tierungen hervor.

Plünderungen: Gegen Plünderungen sollte rücksichtslos eingeschritten werden, bis hin zur Festnahme; Sachwerte sollten sichergestellt, Gestohle­nes, besonders Wertsachen, wie Schmuck, wieder herbeigeschafft werden. Die Kriminalpolizei sollte tätig werden. Alle sichergestellten Gegenstände sollten den zuständigen Staatspolizeistellen zugeleitet und dort listenmäßig erfaßt werden, bis die weitere Behandlung der Gegenstände geregelt sei.

Die Tatsache, daß gegen die Plünderer, auch wenn es sich um Parteigenos­sen oder Angehörige der Parteigliederungen handelte, in unnachsichtiger und ungewöhnlich scharfer Weise vorgegangen werden sollte, deutet das Ausmaß der Plünderungen an. Und die Peinlichkeit: Die Strafverfolgungs­behörden wurden angewiesen,die Verfahren zur Vermeidung von uner­wünschtem Aufsehen unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchzuführen" 58 .

Beschlagnahmen: Wenige Tage später erging schärfste Weisung,daß sich alle Angehörigen der Partei und deren Gliederungen jeglicher selbständiger Verfügung über erfaßte Liegenschaften, Wertgegenstände und Gelder zu enthalten haben" 59 . Ordnungsgemäße Registrierung dieses fremden Eigen­tums und der Namen der Beschlagnahmenden wurden gefordert. Eine sorg­fältige Aufbewahrung aller Gegenstände sollte gewährleistet sein. Zuwider­handlungen sollte die Gestapo verfolgen. Der mehrmalige Hinweis auf das Verbot, beschlagnahmte Gegenstände zu benutzen, also zum Beispiel mit beschlagnahmten Autos zu fahren, deutet darauf hin, daß etliche NSDAP- und SA-Angehörige nach derKristallnacht" sehr eigenmächtig über das Eigentum der Juden verfügten.

Schließungen: Zum Schutz vor weiteren Beschädigungen waren die Läden, deren Besitzer im KZ Sachsenhausen einsaßen, zum großen Teil verschlos­sen, wie beispielsweise die polizeiinterne Aufforderung, dieVerkaufsstelle des Juden Samuel Fuchs, Vegesacker Str. 41, zwecks Verhinderung weiterer Ausschreitungen" sofort zu schließen 60 , zu verstehen gibt. Die Läden wurden versiegelt und die Ladenschlüssel bei der SA-Gruppe Nordsee hinterlegt 91 .

58 Chef der Sicherheitspolizei am 15. 11. 1938 an die Stapo-Stellen (ebd.).

59 Rundschreiben des Kreisleiters Blanke vom 18. 11. 1938 (Qu. 98).

60 Aktennotiz der Polizei vom 24. 11. 1938 (Qu. 87). Fuchs' vertrieb Kurz- und Galanteriewaren.

61 Aktennotiz vom 23. 11. 1938 über die Entsiegelung des Ladens von N. H. Meyer und des Spitzenhauses Driels wegen einer Ladenüberprüfung. Die beiden Män­ner waren in Sachsenhausen, ebenso wie Norbert Nathan, dessen Geschäft ebenfalls ge- und verschlossen war (ebd.).

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