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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
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hindern, daß die ganze Aktion auf eine gefährliche Ebene abglitte. Pg. Dr. Goebbels hat nach der Aussage des Stellvertretenden Gauleiters von München-Oberbayern sinngemäß darauf geantwortet, der Melder solle sich wegen eines toten Juden nicht aufregen, in den nächsten Tagen würden Tausende von Juden daran glauben müssen. In diesem Zeitpunkt hätten sich die meisten Tötungen durch eine ergänzende Anordnung noch verhin­dern lassen. Wenn dies nicht geschah, so muß aus dieser Tatsache wie aus der Äußerung an sich schon der Schluß gezogen werden, daß der schließliche Erfolg gewollt, mindestens aber als möglich und erwünscht in Rechnung gestellt wurde. Dann hat aber der einzelne Täter nicht nur den vermeint­lichen, sondern den zwar unklar zum Ausdruck gebrachten, aber richtig erkannten Willen der Führung in die Tat umgesetzt. Dafür kann er nicht bestraft werden." 37

Anderer Meinung war man, als dasDritte Reich" zusammengebrochen war. Nachdem die Täter zwischen Mai und Juli 1945 verhaftet worden waren, dauerte es bis 1946/47, ehe die ersten Prozesse begannen. Sie ende­ten mit eindeutigen Schuldsprüchen und langjährigen Zuchthausstrafen 38 .

III. Aktivitäten am Tage danach

1. Verhaltungen Schändung des Friedhols

Die Schreckensnacht für die Juden war vorüber, ein böses Erwachen folgte. Während verzweifelte Familien um ihre Toten weinten und ein ziemlich überraschtes und verwirrtes Publikum zu Beginn der Geschäftszeit vor den eingeschlagenen Schaufensterscheiben der Läden im Zentrum stand, mit unterschiedlichsten Reaktionen die in die Auslagen hineingestellten Plakate mit den vorgeschriebenen Hetzparolen las und die aufgezogenen SA-Wachen beguckte 39 , mußten sich mehr als 160 Männer auf dem Schulhof des Alten Gymnasiums zu einem Zug formieren. Von hier führte man sie

37 Ebd.

38 Das Verfahren wegen des Mordes an Rosenblum wurde bereits 1946 in Gang gebracht, die Urteilsfindung auf Antrag der Verteidigung jedoch wegen der Nürnberger Prozesse in das Jahr 1947 verlegt. Die Hauptverhandlung vom 2. 5. 1947 ergab acht- bzw. sechsjährige Zuchthausstrafen wegen Totschlags für die beiden Bäcker. Das Hanseatische Oberlandesgericht hob das Urteil auf und verwies den Fall zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht, das die Strafen am 20. 9. 1948 auf zwölf bzw. acht Jahre Zuchthaus erhöhte. 1951 er­folgten Begnadigungen. Im Verfahren wegen der Morde an Goldberg/Sina- sohn erhielt der ehemalige Sturmhauptführer und Bgm. von Lesum am 11.2. 1948 eine lebenslängliche Zuchthausstrafe; acht weitere Angeklagte wurden zu Zuchthaus bzw. Gefängnis verurteilt. In der Revisionsverhandlung wurde das Urteil gegen K. am 9. 5. 1949 in eine 15jährige Zuchthausstrafe umgewandelt.

39 Die Situation in den Geschäftsstraßen schildern ausführlich die Presseberichte jener Tage; vgl. auch die in Anm. 1 genannte Literatur.

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