brauchter Waren. Was das bedeutete, war klar. Ab sofort mußten sie sich mit Ausbesserungen und Abänderungen alter Textilien begnügen. Dies gab in Bremen den bereits ausgeschiedenen Angehörigen des Schneiderhandwerks und verwandter Branchen eine Chance, beruflich tätig zu sein, und zwar auch wieder offiziell. Ihre Anträge auf Arbeitserlaubnis, noch ein Jahr zuvor regelmäßig abgelehnt, wurden jetzt und in der folgenden Zeit genehmigt 129 . Ebenso war es mit Anträgen auf Abhaltung von Nähkursen, die unter dem Gesichtspunkt der Kleider- und Wäscheversorgung, aber ausdrücklich auch im Sinne eines Qualifikationsnachweises für die Auswanderung befürwortet wurden.
Im Sommer 1942, also vor der Deportation Bremer Juden nach Theresien- stadt, mußten sogar „alle entbehrlichen Kleidungsstücke" abgeliefert werden 130 . Die vorhergehende Anordnung, alle Pelz- und Wollsachen abzuliefern, hatte sie schon der wärmenden Kleidungsstücke beraubt, selbst kleine Pelzkragen und Pelzverbrämungen wurden ihnen kurzerhand abgenommen 131 . Dies waren letztlich Beraubungsaktionen, die auch mit dem Argument, alle Materialien dienten dem Kriegseinsatz, nicht gerechtfertigt waren. Der Unterschied zur Behandlung der deutschen Bevölkerung bestand darin, daß z. B. im Rahmen einer Kleidersammlung an deren Opferwillen appelliert wurde, während die Juden gleich per Gesetz zur Abgabe ihrer Kleider verpflichtet wurden. In ähnlicher Weise wurde im Laufe der Zeit ihr Bedarf an Lederwaren, d. h. besonders Schuhe und Besohlungsleder, geregelt 132 . Nur ausnahmsweise erhielten sie einen Bezugschein für Schuhzeug.
Da den Juden systematisch jahrelang jede Neuanschaffung verboten, ja, jede Ausbesserung erschwert wurde, verwundert es nicht, welch auffallend abgerissenen und ärmlichen Anblick sie in den letzten Jahren in ihren Heimatorten boten. Der Zwang zu diesem Habitus dürfte manchem jüdischen Bürger, der einmal bessere Zeiten gesehen hatte, die Tristesse und Hoffnungslosigkeit seines Alltags noch deutlicher vor Augen geführt haben.
3. Sonstige Bedürfnisse
Auch der anderen Dinge, die dem Menschen natürlicherweise Bedürfnis sind, nahm sich das nationalsozialistische Regime an, um dem angeblichen „Volks- und Staatsfeind" das Leben zu vergällen. Und immer verfolgte es damit zwei Ziele: entweder gewann es materielle Güter bzw. sparte solche ein, wie bei den Versorgungsgütern, oder es verhinderte unliebsame Kommunikation und Information, wie z. B. mit allen Verordnungen, die den
129 Vgl. S. 103.
130 Anordnung über die Ablieferung von Kleidungsstücken, veröffentlicht im Jüdischen Nachrichtenblatt, 9. 6. 1942 (Blau, S. 108).
131 Anordnung der Aufsichtsbehörde über die Ablieferung von Pelz- und Wollsachen (ebd., S. 103).
132 Erlaß des RWiM vom 10. 10. 1941 (Blau, S. 91).
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