C. Belastungen des Alltags
I. Atmosphäre nach 1933
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten war für die Masse des Volkes und damit für die geschickten Politiker im propagandistisch aufgebauschten Antisemitismus ein Ventil für die durch Jahre wirtschaftlicher Not aufgestauten Existenzsorgen entstanden, das nach Belieben zu nutzen war. Die in zahlreichen Verordnungen gefaßten Reglementierungen wiesen den amtlichen Weg zur Eskalation von Verleumdung zur Vernichtung. Sie schufen aber auch die Rechtfertigung und moralische Unterstützung aller der Bürger, die sich aus Uberzeugung oder Mitläufertum in jenen Tagen antijüdisch gebärdeten.
Die Stimmung gegen die Juden war angeheizt und wurde angeheizt, die Propagandamaschinerie lief seit dem Aufruf zum April-Boykott 1933 ununterbrochen auf vollen Touren. Wo man hinschaute oder hinhörte: Der Jude war das Übel der Welt, ihm mußte der Kampf angesagt werden — zunächst verbal, theoretisch. Die nationalsozialistische Presse nutzte die Gelegenheiten, bauschte Bagatellen zu Titelgeschichten mit Balkenüberschriften auf, würzte die Veröffentlichung von amtlichen Anordnungen mit Hetztiraden, Hohn und Spott und malte kräftig am Bilde des Sündenbocks mit 1 .
All das blieb nicht ohne Erfolg: Mißtrauen, Überempfindlichkeit und Kraftmeierei breiteten sich aus. Bürger forderten Behörden eilfertig zum Eingreifen auf, wenn ihnen der Verwaltungsapparat zu zurückhaltend erschien. So wurde unter anderem auch die bremische Staatsanwaltschaft zu schärfstem Vorgehen aufgefordert: „Als deutschblütiger Mann fühle ich mich durch das Treiben der Rabbiner und deren Verbreitung unsittlicher und staatsfeindlicher Lehren in meinen vaterländischen Gefühlen und religiösen Anschauungen aufs tiefste verletzt und stehe auf dem Standpunkt, daß es wenig Zweck hat, kommunistische und andere Seuchenherde auszubrennen [...], solange das Grundübel all diesen Unheils, der auch in Deutschland über jede Berechtigung hinausgewachsene jüdische Einfluß und dessen Folgeerscheinungen, nicht bei der Wurzel gepackt wird." 2 Dieser Mann beklagte die mangelnde Resonanz auf das angebliche jüdische Treiben und hoffte, daß nun seiner „Anklage in vollem Umfange stattgegeben wird". Doch in Bremen stellte man fest: „Bei der großen politischen Bedeutung eines Eingriffs in die durch Art. 135 Reichsverfassung garantierte ungestörte Religionsausübung im Rahmen der Staatsgesetze ist natürlich das Einschreiten einer lokalen
1 Insofern schlug sich der Antisemitismus in der nationalsozialistischen Presse ab 1933 nicht wesentlich anders nieder als in der Zeit vorher; vgl. Ingeborg Beeser, Der Niederschlag des Antisemitismus in Bremer Zeitungen von 1919—1925, Examensarbeit Bremen 1971.
2 Schreiben eines Hamburger Kaufmanns vom 28. 8. 1933 an die Bremer Staatsanwaltschaft (Qu. 57).
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