andererseits so bekannt, daß eine andere Reaktion das Eingeständnis von Schuld bedeutet hätte?
Immerhin wurde der Vorgang nochmals aufgerollt. Gestapo und andere Polizeidienststellen mußten wieder Leumunds- und Führungszeugnisse ausstellen, Sinasohn selbst nochmals seine Familiengeschichte einreichen. Man war anscheinend in Bremen gewillt, einen neuen Versuch zu starten, und handelte korrekt, auch dann, als die Unterlagen zur Stellungnahme an das Amt für Volksgesundheit und an die Gauleitung gingen, inzwischen Oktober 1940. Doch dieses Amt lehnte „nach genauer Uberprüfung [...] die Ehegenehmigung aus Gründen starker rassischer Verschiedenheit" ab 92 . Nachdem sich die Gauleitung dem angeschlossen hatte, schickte man den gesamten Vorgang auf Wunsch des Sinasohn doch noch nach Berlin, allerdings gleich mit dem Vorschlag der Ablehnung, da besondere Gründe für eine Genehmigung nicht vorlägen 93 .
Man ließ die beiden jungen Leute warten, um anderthalb Jahre später das endgültige Nein auszusprechen. Drei Jahre waren schließlich vergangen, als Sinasohn im März 1942 seine eingereichten Nachweise — inzwischen vierzig an der Zahl — wieder in den Händen hielt. Wie alle diese Menschen, die sich zusammengehörig fühlten und dies auch formgerecht bekunden wollten, mit der Verweigerung lebten, entzieht sich heutiger Kenntnis. Nachweislich sind etliche dieser verhinderten Ehen sofort nach dem Kriegsende geschlossen worden.
IV. Zur Last des Kennzeichens „ J"
Da es den Juden offensichtlich noch immer gelang — trotz ihrer angeblich unübersehbaren Eigenschaften in Aussehen, Charakter und Auftreten — sich unerkannt in der Öffentlichkeit zu bewegen, begann man ab Herbst 1938 mit ihrer Registrierung durch den sogenannten Kennkartenzwang 94 . Damit war ihnen von legaler Seite jede Möglichkeit genommen, sich bei Anträgen, im mündlichen oder schriftlichen Verkehr mit Behörden eventuell hinter ihrem nichtjüdischen Namen zu verstecken oder sonst als Jude
92 Schreiben des Amtes für Volksgesundheit an den Gauleiter vom 10. 10. 1940, der sidi am 16.10.1940 dem Reg. Bgm. gegenüber schriftlich äußerte: „Audi von hier aus wird gebeten, die Ehegenehmigung nicht zu erteilen" (ebd.).
93 Schreiben des Reg. Bgm. an den RMdl vom 23. 10. 1940. Noch am 5. 12. 1940 wurde auf Wunsch Sinasohns eine Bescheinigung über mitgemachte Gefechte während des Frankreich-Feldzuges nachgesandt. Er war wohl durchdrungen von der Annahme, sein Dienst fürs deutsche Vaterland werde entsprechend honoriert (ebd.).
94 Die „Dritte Bekanntmachung über den Kennkartenzwang" vom 23. 7. 1938 bestimmte, daß Juden bis zum 31. 12. 1938 unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Jude eine Kennkarte zu beantragen hatten. Bei Anträgen, die sie an amtliche Stellen richteten, hatten sie unaufgefordert auf ihre Eigenschaft als Jude hinzuweisen sowie Kennort und -nummer ihrer Kennkarte anzugeben (RGBl I S. 977).
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