gleich anfangs diesen Antrag gestellt hatte. Fürstenthal, damals fast 61 Jahre alt, zog es wohl auch aus Altersgründen vor, in Bremen zu bleiben und seine Praxis in der Ostertorstr. 39 weiterzuführen. Zwei Jahre später gehörte er zu den nach Minsk Deportierten.
c) Künstler und Journalisten
Neben den Beamten, Ärzten und Rechtsanwälten waren es die jüdischen Künstler, weiter gefaßt die in „Kulturberufen" Beschäftigten, die „Kulturschaffenden", die von Anfang an angefeindet wurden und einer „Entjudung" ausgeliefert waren. Es sind darunter diejenigen zu verstehen, die durch das Gesetz über die Errichtung der Reichskulturkammer vom 22. September 1933 in folgenden Bereichen betroffen waren: Presse, Literatur, Musik, Theater, Rundfunk, bildende Künste 91 .
Wie Bremen nicht jene kunstsinnige Atmosphäre der damaligen Kulturzentren Berlin, Hamburg, Frankfurt, Dresden usw. besaß, so waren auf diesem Sektor auch keine großangelegten Maßnahmen der Nationalsozialisten nötig. Allerdings wurden unabhängig von dem noch nicht existierenden Reichskulturkammergesetz, aber aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 92 hier bereits im Juni 1933 Künstler entlassen. Die Zahlen sind widersprüchlich. Während der Zeitgenosse von zwei Opernsängern, einer Sängerin und zwei Schauspielern spricht 93 , wird später nur ein Opernsänger mit Namen erwähnt 94 .
Der bekannteste unter den jüdischen Künstlern war wohl der lange Jahre am Stadttheater tätige Willi Birkenfeld. Als der Vertrag mit ihm wegen seiner Abstammung nicht erneuert werden konnte, war der Senat damit einverstanden, daß man den Opernsänger bis zum Ablauf seines Vertrages
91 RGBl I S. 661. Juden werden in diesem Gesetz und der Durchführungsverordnung vom 1. 11. 1933 (RGBl I S. 797) nicht erwähnt, aber ihr Ausschluß damit sichergestellt, daß die Ausübung der künstlerischen Berufe nur bei Mitgliedschaft in einer der entsprechenden Fachkammern möglich war. Hierzu wurden sie normalerweise nicht zugelassen. Doch war „die Mitgliedschaft zu den Einzelkammern [. . .] derart unbestimmt geregelt, daß es [...] völlig im Belieben Goebbels' stand, wer den Kammern angehören durfte" (Adam, S. 79). Die Aufnahme konnte abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht die nötige Zuverlässigkeit und Eignung zu haben schien. Das konnte bequem gegen die Juden verwendet werden. Ausnahmen gab es aus Prestigegründen bei berühmten jüdischen Künstlern, vor allem im Theater- und Filmwesen.
92 Vgl. S. 21.
93 Nach Markreich, S. 227 und S. 243, waren die Opernsänger Willi Birkenfeld* und Walter Spiro*, die Sängerin Lea Geschwind' sowie die Schauspieler Ludwig Frank* und Oskar Platz* bereits 1934 „ausgeschaltet".
94 Sylvia Faltus, Das Bremer Theater und die nationalsozialistische Kulturpolitik, Examensarbeit Bremen 1969, S. 28 ff., nennt nur Willi Birkenfeld. Hier auch der Nachweis, daß selbst jüdische Laienspieler, z. B. der Waller Speeldeel e. V., nicht mehr auftreten durften.
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