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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
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Gewiß gehören die Probleme jüdisch-versippter Beamte nicht unmittelbar in diese Untersuchung, doch muß der menschliche Hintergrund gesehen wer­den: Was müssen die jüdischen Angehörigen, besonders die Ehepartner, empfunden haben, derentwegen der Partner seinen Beruf, seine Position beim Staat verlor? Mußten nicht Schuldgefühle sie plagen, Überlegungen, wie man an dieser fatalen Abhängigkeit etwas ändern könne? Wie ent­täuscht mußten Menschen sein, die sich für den Dienst an einem Staate entschlossen hatten, der für ihre Entlassung anordnete:Eine Danksagung für die geleisteten Dienste ist mit der Pensionierung nicht zu verbinden." 32

2. Die freien Berufe a) Rechtsanwälte

Von der Situation der neuen Machthaber aus gesehen, war es einleuch­tend, daß das Beamtentum als staatstragendes Element unter die Lupe genommen undgesäubert" werden mußte. Nichts lag näher, als im zweiten Zug, und das fast parallel, mit den jüdischen Rechtsanwälten diejenigen aus­zuschalten, die ihnen mit ihren Kenntnissen und ihrer gesellschaftlichen Stellung hätten lästig werden können.

In Bremen war von der alten Garde teils stadtbekannter Anwälte zu Beginn des Dritten Reiches niemand mehr tätig 33 . Zugelassen waren jetzt die Juden Dr. Hermann Lehmann, Dr. Walter Reifenberg, Dr. Ignatz Rose- nak 34 und Adolf Sprei sowie die Protestanten nichtarischer Abstammung Dr. Richard Hamburger und Dr. Alexander Lifschütz. Nicht zuletzt deshalb trafen sie die gesetzlichen Maßnahmen so hart, da die meisten nach Studium und weiterer juristischer Ausbildung gerade begonnen hatten, in ihrem Beruf Fuß zu fassen und sich einen Namen zu machen.

Daß es in Berlin während der Beratung der Maßnahmen Skrupel gab und die Tragweite, ja, Signalwirkung einer solchen Entscheidung gesehen wurde, geht aus den vorliegenden Darstellungen hervor 35 . Das Reichsjustizministeri­um wurde bereits in den ersten Apriltagen 1933 aktiv. Noch bevor das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verkündet war, wurden die Berli­ner Justizstellen vorab auf Einhaltung eines Funkspruches vom 31. März 1933 verpflichtet, der immerhin einen Tag vor dem eigentlichen Boykott- Tag folgendes forderte:Die Erregung des Volkes über das anmaßende Auf-

32 Wie Anm. 30.

33 Markreich, S. 341, nennt folgende Rechtsanwälte fälschlich in einer Weise, als seien sie noch 1938 tätig gewesen: Dr. Hugo Abraham, gest. 1933; Dr. Leopold Cohn, gest. 1921; Dr. Otto Cohn, gefallen 6.4.1918; Dr. Hugo Goldberg, 1909 verzogen nach Berlin; Dr. Hermann Kahlenberg, seit 1922 in Berlin; Victor Kahlenberg, gest. 1921; Dr. Julius Katzenstein, kein Anwalt mehr seit 1928.

34 Uber Ignatz Rosenak vgl. Max Plaut, in: Bremische Biographie, S. 423.

35 Hier vor allem Adam, S. 46 ff.

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