b) Ärzte und Zahnärzte
Ähnlich wie der Berufsgruppe der Juristen erging es den Medizinern. Ärzte wurden von Anfang an genauso verleumdet wie Rechtsanwälte — die Aufforderungen zum ersten offiziellen Boykott am 1. April 1933 bezeugen das, wie auch ein Flugblatt mit den Namen der in Bremen und Vegesack tätigen jüdischen und jüdisch verheirateten Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, das vom „Amt für Volksgesundheit" der NSDAP seit dem 3. November 1935 in Bremen verteilt wurde: „Wer beim Juden kauft, sich vom jüdischen Rechtsanwalt betreuen und vom jüdischen Arzt behandeln läßt, ist ein Verräter an Volk und Vaterland." 80 Sie sollten von der arischen Bevölkerung gemieden werden, wobei der hautnahe Kontakt, den der behandelnde Arzt zu haben pflegt, besondere Anhaltspunkte bot, um Antipathie und Ablehnung aufzubauen. Ärzten und Zahnärzten erging es dabei gleich.
In Bremen gab es vor 1933 etwa 20 jüdische Mediziner. Tod, Praxisaufgabe, Umzug, aber auch Entlassung aus dem Staatsdienst 81 , frühe Auswanderung reduzierten ihre Zahl. In der „Vorläufigen namentlichen Liste der nichtarischen Geschäfte in Bremen" 82 waren Ende 1936 noch zehn Ärzte, ein Zahnarzt, fünf Dentisten aufgeführt 83 . Angesichts der existenzbedrohenden Verleumdungskampagnen und Verordnungen entschieden sich gerade relativ viele Mediziner für die Auswanderung, die meisten aber erst 1938/39 84 .
Daß die Auswanderung der Ärzte erst allmählich einsetzte, hatte wohl seine Gründe darin, daß die ersten Verordnungen gegen sie zwar schon seit April 1933 erlassen wurden, zunächst aber nur gewisse Gruppen in der Ärzteschaft trafen 85 , über die Mittel der Prüfungszulassung griff der Staat
80 Fritz Peters, Zwölf Jahre Bremen 1933—1945. Eine Chronik, Bremen 1951, S. 89.
81 Vgl. S. 22 f.
82 Sie stammt vom 1. 12. 1936 und wurde von der Kreispropagandaleitung herausgegeben (Qu. 112).
83 Promovierte und nicht promovierte „Zahnbehandler" gelten in der Liste einmal als Dentisten, einmal als Zahnärzte. Man kann also nach heutigem Sprachgebrauch sagen: sechs Zahnärzte. — Die Ärzte waren: Dr. Ernst Buchholz*, Dr. Walter Cohen*, Dr. Alfred Eisenstädf, Dr. Adolf Goldberg*, Dr. Paul Hes*, Dr. Richard Leipziger", Dr. Adolf Neumark*, Dr. Oskar Nußbaum*, Dr. Felix Ohm*, Dr. Friedrich Spangenthal*. Ihre Fachrichtungen finden sich jeweils im Verzeichnis der Bremer Juden, S. 267 ff.; die meisten waren praktische Ärzte. — Die Zahnärzte (einschl. Dentisten) waren: Gustav Arndt*, Dr. Richard Dahn*, Martha Ehrmann*, Ludwig Fürstenthal*, Charles Hoffmann*, Dr. Julius Lichten- feld*. — In dieser Liste wird auch eine Heilpraxis, und zwar unter dem Namen Johann Düren, erwähnt.
84 Im August 1938 sollen es nach Markreich, S. 339, noch fünf Ärzte und vier Zahnärzte gewesen sein.
85 Die „Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen" vom 22. 4. 1933 (RGBl I S. 222) beendete die Tätigkeit von Kassenärzten nichtarischer Herkunft. Die „Verordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen" vom 2. 6. 1933 (RGBl I S. 350) untersagte die Tätigkeit von nichtarischen Zahnärzten auf Kosten der Krankenkassen. Die „Zweite Verordnung zum Reichsbürgergesetz" vom 21. 12. 1935 (RGBl I
39