Druckschrift 
Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

b) Ärzte und Zahnärzte

Ähnlich wie der Berufsgruppe der Juristen erging es den Medizinern. Ärzte wurden von Anfang an genauso verleumdet wie Rechtsanwälte die Aufforderungen zum ersten offiziellen Boykott am 1. April 1933 bezeugen das, wie auch ein Flugblatt mit den Namen der in Bremen und Vegesack tätigen jüdischen und jüdisch verheirateten Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, das vomAmt für Volksgesundheit" der NSDAP seit dem 3. November 1935 in Bremen verteilt wurde:Wer beim Juden kauft, sich vom jüdischen Rechtsanwalt betreuen und vom jüdischen Arzt behandeln läßt, ist ein Ver­räter an Volk und Vaterland." 80 Sie sollten von der arischen Bevölkerung gemieden werden, wobei der hautnahe Kontakt, den der behandelnde Arzt zu haben pflegt, besondere Anhaltspunkte bot, um Antipathie und Ableh­nung aufzubauen. Ärzten und Zahnärzten erging es dabei gleich.

In Bremen gab es vor 1933 etwa 20 jüdische Mediziner. Tod, Praxisaufgabe, Umzug, aber auch Entlassung aus dem Staatsdienst 81 , frühe Auswanderung reduzierten ihre Zahl. In derVorläufigen namentlichen Liste der nichtari­schen Geschäfte in Bremen" 82 waren Ende 1936 noch zehn Ärzte, ein Zahn­arzt, fünf Dentisten aufgeführt 83 . Angesichts der existenzbedrohenden Ver­leumdungskampagnen und Verordnungen entschieden sich gerade relativ viele Mediziner für die Auswanderung, die meisten aber erst 1938/39 84 .

Daß die Auswanderung der Ärzte erst allmählich einsetzte, hatte wohl seine Gründe darin, daß die ersten Verordnungen gegen sie zwar schon seit April 1933 erlassen wurden, zunächst aber nur gewisse Gruppen in der Ärzteschaft trafen 85 , über die Mittel der Prüfungszulassung griff der Staat

80 Fritz Peters, Zwölf Jahre Bremen 19331945. Eine Chronik, Bremen 1951, S. 89.

81 Vgl. S. 22 f.

82 Sie stammt vom 1. 12. 1936 und wurde von der Kreispropagandaleitung heraus­gegeben (Qu. 112).

83 Promovierte und nicht promovierteZahnbehandler" gelten in der Liste einmal als Dentisten, einmal als Zahnärzte. Man kann also nach heutigem Sprach­gebrauch sagen: sechs Zahnärzte. Die Ärzte waren: Dr. Ernst Buchholz*, Dr. Walter Cohen*, Dr. Alfred Eisenstädf, Dr. Adolf Goldberg*, Dr. Paul Hes*, Dr. Richard Leipziger", Dr. Adolf Neumark*, Dr. Oskar Nußbaum*, Dr. Felix Ohm*, Dr. Friedrich Spangenthal*. Ihre Fachrichtungen finden sich jeweils im Verzeichnis der Bremer Juden, S. 267 ff.; die meisten waren praktische Ärzte. Die Zahnärzte (einschl. Dentisten) waren: Gustav Arndt*, Dr. Richard Dahn*, Martha Ehrmann*, Ludwig Fürstenthal*, Charles Hoffmann*, Dr. Julius Lichten- feld*. In dieser Liste wird auch eine Heilpraxis, und zwar unter dem Namen Johann Düren, erwähnt.

84 Im August 1938 sollen es nach Markreich, S. 339, noch fünf Ärzte und vier Zahnärzte gewesen sein.

85 DieVerordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Kranken­kassen" vom 22. 4. 1933 (RGBl I S. 222) beendete die Tätigkeit von Kassenärzten nichtarischer Herkunft. DieVerordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen" vom 2. 6. 1933 (RGBl I S. 350) unter­sagte die Tätigkeit von nichtarischen Zahnärzten auf Kosten der Krankenkassen. DieZweite Verordnung zum Reichsbürgergesetz" vom 21. 12. 1935 (RGBl I

39