Druckschrift 
Der Raths-Weinkeller zu Bremen / Von J. G. Kohl
Entstehung
Seite
40
Einzelbild herunterladen
 

III. Von den Weinabgaben, die an den Weinkeller gingen und von anderen Weinkellers-Imposten."

Die frühesten Abgaben, mit denen man den Weinhandel der Privaten beschwerte. Das sogenannteBoden-Geld.«Wein-Accise." Wein- Consumtions-Abgabe. DasKranzgeld.« Geldstrafen für Verletzung der Wein-Ordnungen. Einige andere Einnahmen des Kellers.

Das Rheinwein-Monopol war das vornehmste und wichtigste Recht der Weinkeller unserer Städte und arich dem Bremischen stoßen daraus, so wie aus dem durch das Monopol so vortheilhaften Handel mit Rheinweinen seine Haupteinnahmen zu. Da indeß das ganze Weinkeller-Departement nicht bloß ein In­stitut zur Lagerung und Verschleißung dieser privi- legirten Weine war, sondern von vornherein auch im Wesentlichen die Bestimmung hatte, die polizeiliche und finanzielle Aufsicht über den ganzen Weinhandel der Stadt zu führen, so war es natürlich, daß auch die verschiedenen Abgaben, welche allmählig bei Aus-