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V.
Ueber das älteste Gesetzbuch der Stadt Bremen.
So vielen Reiz auch die Untersuchungen über unser Stadtrecht für mich haben, und so lange ich mich auch schon damit beschäftige; so bin ich doch erst vor kurzem veranlaßt worden, die ältesten Gesetze meiner Vaterstadt Stück für Stück mit einer besonderen Aufmerksamkeit durchzulefen. Es drängten sich mir dabey verschiedene Be, merkungen auf, wovon ich glaubte, daß sie auch in derjenigen Gesellschaft, welche zwar ihrem Namen nach auf Physik beschrankt zu seyn schemt, aber doch auf alle gemeinnützige und allgemeinfaßliche Kenntnisse Rücksicht nimt, mitgetheilt werden könnten. Daher entstand die Vorlesung, welche ich am iZien April lgo; in dem Bremischen