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Hanseatisches Magazin
Entstehung
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VI.

Ueber das Geheimhalten der richterlichen Entscheidu ngs- gründe.

»)tach dem Zeugniß eines der erfahrensten Rechtsgelchrten auS der ersteren Hälfte die­ses Jahrhunderts, August in von Leyser (469, 10) wurden damals in vielen Gerich­ten , vornehmlich in Westvhälischen und Nie, sächsischen, die Gründe, auf denen die ge­richtlichen Erkenntnisse beruhen, den Partheyen nicht mitgetheilt, sondern als ein Geheim­niß behandelt; weil man sich von ihrer Be­kanntmachung mehr BöseS als Gutes für die Rechtspflege vorstellte. Wahrscheinlich rühret es daher, daß auch in Bremen die­ses Gebeimniß beobachtet wurde: obgleich des« halb eigentlich nichts festgesetzet ist; denn daß die Gründe nicht in das Urtheil eingerückt

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