Neue Ausgrabungen und Funde in der Freien Hansestadt Bremen 1980
Von Karl Heinz Brandt
Die landesarchäologische Tätigkeit im Berichtsjahr befaßte sich schwerpunktmäßig mit der Stadtgemeinde Bremerhaven. Maßnahmen der Denkmalpflege, wie Eintragungen in die Denkmalliste (Denkmalschutzgesetz § 7) und Einrichtung von Grabungsschutzgebieten (Denkmalschutzgesetz § 17), sind nur möglich, wenn die Funde und Fundstellen registriert sind. Dies geschieht im Rahmen der Archäologischen Landesaufnahme. Wegen der Dringlichkeit solcher denkmalpflegerischer Maßnahmen in Bremerhaven war jedoch zunächst eine Beschränkung nötig. Um einen schnellen Uberblick über den Bestand an Fundstellen und Bodendenkmälern zu gewinnen, mußte eine „Schnellinventarisation" oder „Kleine Landesaufnahme" durchgeführt werden (H.-W. Beissert als Bremerhaven-Beauftragter des Landesarchäologen und R. Eggers als Heimatforscher und örtlicher Pfleger) 1 . Die gesammelten Daten wurden in den Akten des Landesfundarchivs gespeichert. Soweit die Fundstellen im Gelände festzulegen waren, wurden diese auf einer topographischen Karte 1 : 8000 kartiert (Abb. I) 2 . Ein Doppel dieser Karte ist dem Bauordnungsamt als Denkmalschutzbehörde für die Stadtgemeinde Bremerhaven (Denkmalschutzgesetz § 4) zur Verfügung gestellt worden. Auf dei Grundlage dieser „kleinen" Landesaufnahme war es bereits im Berichtsjahr möglich, zehn Grabungsschutzgebiete festzulegen (abgekürzt: GS, Abb. 1) und fünf oberirdisch sichtbare Denkmäler für die Eintragung in die Denkmalliste auszuwählen und die vorgeschriebenen Verfahren einzuleiten. Während der kommenden Jahre wird es — im Rahmen der personellen Möglichkeiten — erforderlich sein, den mittels der vorläufigen „kleinen" Landesaufnahme gewonnenen weitmaschigen Überblick durch planmäßige Geländebegehungen zu verdichten. Eine Vervielfachung der Fundstellenzahl wird erfahrungsgemäß die Folge sein.
Wegen des oben skizzierten Schwerpunktprogramms waren vor allem Beschränkungen im personal- und kostenintensiven Ausgrabungsbereich erforderlich. An sich unaufschiebbare Grabungen, wie die Fortführung der
1 Für bereitwillige fachliche Unterstützung ist den Herren Dr. Ellmers und Dir. Schlechtriem, beide beim Deutschen Schiffahrtsmuseum, und Dr. Scheper, Stadtarchiv Bremerhaven, herzlich zu danken.
2 Vereinfachte Umzeichnung.
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