Jahrgang 
Band 59 (1981)
Seite
163
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Neue Ausgrabungen und Funde in der Freien Hansestadt Bremen 1980

Von Karl Heinz Brandt

Die landesarchäologische Tätigkeit im Berichtsjahr befaßte sich schwer­punktmäßig mit der Stadtgemeinde Bremerhaven. Maßnahmen der Denkmal­pflege, wie Eintragungen in die Denkmalliste (Denkmalschutzgesetz § 7) und Einrichtung von Grabungsschutzgebieten (Denkmalschutzgesetz § 17), sind nur möglich, wenn die Funde und Fundstellen registriert sind. Dies geschieht im Rahmen der Archäologischen Landesaufnahme. Wegen der Dringlichkeit solcher denkmalpflegerischer Maßnahmen in Bremerhaven war jedoch zu­nächst eine Beschränkung nötig. Um einen schnellen Uberblick über den Bestand an Fundstellen und Bodendenkmälern zu gewinnen, mußte eine Schnellinventarisation" oderKleine Landesaufnahme" durchgeführt wer­den (H.-W. Beissert als Bremerhaven-Beauftragter des Landesarchäologen und R. Eggers als Heimatforscher und örtlicher Pfleger) 1 . Die gesammelten Daten wurden in den Akten des Landesfundarchivs gespeichert. Soweit die Fundstellen im Gelände festzulegen waren, wurden diese auf einer topo­graphischen Karte 1 : 8000 kartiert (Abb. I) 2 . Ein Doppel dieser Karte ist dem Bauordnungsamt als Denkmalschutzbehörde für die Stadtgemeinde Bremer­haven (Denkmalschutzgesetz § 4) zur Verfügung gestellt worden. Auf dei Grundlage dieserkleinen" Landesaufnahme war es bereits im Berichtsjahr möglich, zehn Grabungsschutzgebiete festzulegen (abgekürzt: GS, Abb. 1) und fünf oberirdisch sichtbare Denkmäler für die Eintragung in die Denkmal­liste auszuwählen und die vorgeschriebenen Verfahren einzuleiten. Während der kommenden Jahre wird es im Rahmen der personellen Möglichkeiten erforderlich sein, den mittels der vorläufigenkleinen" Landesaufnahme gewonnenen weitmaschigen Überblick durch planmäßige Geländebegehun­gen zu verdichten. Eine Vervielfachung der Fundstellenzahl wird erfahrungs­gemäß die Folge sein.

Wegen des oben skizzierten Schwerpunktprogramms waren vor allem Beschränkungen im personal- und kostenintensiven Ausgrabungsbereich er­forderlich. An sich unaufschiebbare Grabungen, wie die Fortführung der

1 Für bereitwillige fachliche Unterstützung ist den Herren Dr. Ellmers und Dir. Schlechtriem, beide beim Deutschen Schiffahrtsmuseum, und Dr. Scheper, Stadt­archiv Bremerhaven, herzlich zu danken.

2 Vereinfachte Umzeichnung.

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