Gin neues Beweisstück znr Rechtfertigung des Ubootkneges
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Ein neues Beweisstück zur Rechtfertigung des
Ubootkrieges
von Kapitän z. See a. D. H. v. Waldeyer-ljartz
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lie Verantwortung für unseren schmählichen Zusammenbruch, der uns auf Gnade oder Ungnade dem Siegerwillen der Feinde auslieferte, tragen diejenigen Kreise, die mittelbar und unmittelbar die Revolution in den Sattel gehoben haben. Hierzu müssen wir letzten Endes jedermann rechnen, der während des Weltkrieges das Wesen und Wirken unserer Wehrmacht angezweifelt und herabgesetzt hat.
Auch der Ubootkrieg, unsere schärfste Waffe gegen den Hauptfeind England, ist stumpf geworden infolge des Wirkens derer, die lange vor dem Zusammenbruch im November 1913 von hinten den Dolchstoß gegen die eigene Front führten. Mit einer Zaghaftigkeit und Scheu ist an die Ausnutzung der Ubootwciffe herangegangen worden, die von vornherein den Gegnern alle Trümpfe in die Hand spielten. Wer als Erstes, bevor er zur Tat schritt, die Neutralen fragte, wie sie sich zum Ubootkrieg stellten, durfte sich nicht wundern, wenn in jenen Ländern der Handels- «efährdung und des verminderten Geschäfts wegen eine erhebliche Erregung Platz griff. Und in dieses anfänglich nur glimmende Feuer hat England immer wieder das Ol seiner deutschfeindlichen Propaganda gegossen, bis der Vrcmd gegen Deutschland in hellen Flammen stand und selbst die Augen unserer eigenen Politiker und Volksgenossen blendete. Da man des mangelnden Rassetriebes wegen nicht an sich selbst, sondern vornehmlich an die Auswirkung der Tat bei Feinden und Neutralen dachte, kam sehr bald zu dem Zögern in Ansehung des Ubootkrieges das Schwanken in seiner Ausführung hinzu. Jenes unheilvolle Schwanken, das abermals der englischen Propaganda unter die Arme griff und selbst wohlwollenden Neutralen die Ansicht förmlich einhämmerte, wir selbst seien im Grunde genommen von dem Unrecht und der Gesetzwidrigkeit unseres Vorgehens überzeugt. Solcher Schluß lag nahe, er war sogar geboten, denn ein gutes Gewissen wird immer Festigkeit zur Schau tragen. Wir verrieten aber nur allzu deutlich unsere Unsicherheit. Und sie war durch nichts begründet.
Wer den Ubootkrieg gab es noch keine Vorgänge. Als etwas völlig Neues trat er in Erscheinung. Jedes Neue will aber erprobt und begutachtet sein. Alte, unter ganz anderen Voraussetzungen aufgebaute Regeln und Grundsätze lassen sich «uf Neues nicht ohne weiteres übertragen. Der Ubootkrieg paßte aber in seinen Formen in das bestehende Völkerrecht nicht reibungslos hinein. Für ihn mußten Erweiterungen Platz greifm, an die man früher nicht gedacht hatte und auch nicht hatte denken können. Und daß England diese Erweiterungen für sich beansprucht haben würde, wenn es selbst nicht der leidende, sondern der angreifende Teil «ewesen wäre, steht außer jedem Zweifel. Zum Beleg hierfür genügt der Hinweis, daß der sehr angesehene britische Admiral Sir Percy Scott bereits vor dem Kriege «uf die Gefahren des Ubootes hingewiesen und seine Verwendbarkeit im Handelskriege als ein drohendes Gespenst für England bezeichnet hat. Damals hat sich kein Entrüstungssturm im Vereinigten Königreich erhoben. In der britischen Admiralität hat man sich vielmehr verständigerweise mit Plänen und Erwägungen