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BiSmarck ° Erinnerungen des Staats­ministers Freiherr« LnciuS von Ball­hausen. Mit einem Bildnis m.d einem Faksimile. Stuttgart und Berlin 19S0, I. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger. XII und 689 Seiten. Die auf Grund von anscheinend sehr sorg­fältigen Tagebuchaufzeichnungen bald nach Bismarcks Tod niedergeschriebenen Erinne­rungen deS freikonservativen Abgeordneten und späteren Lnndwirtschaftsministers LuciuS aus den Jahren 137S bis 1890 bilden zweifellos eine wertvolle Geschichtsquelle. Sie stürzen zwar unsere bisherige Auffassung von den Dingen nirgends um, bestätigen sie vielmehr in allem Wesentlichen, aber sie fügen doch manchen neuen und bezeichnenden Zug hinzu, vor allem zum Charakterbilde Bismarcks, dessen gewaltige Erscheinung diese Erinnerungen beherrscht. Auch auf die andern handelnden Personen dieser Periode fallen interessante Streiflichter; um so stärker fällt ins Gewicht, daß ein Register, das diese Schätze erst hätte recht zugänglich machen können, fehlt.

Auf Einzelheiten kann hier natürlich nicht eingegangen werden. Ich mochte nur die Gelegenheit benutzen, einen kurzen Nachtrag zu meinem in Nr. 14 dieses Jahrgangs ver­öffentlichten Aufsatz über Bismarcks Entlassung zu geben. Die von mir dort nur gestreifte Frage, warum Bismarck im Januar 1890 nichts getan habe, um das Sozialistengesetz im Reichstag durchzubringen, kann jetzt auf breiterer Grundlage beantwortet werden. H. Delbrück hatte gemeint, auS Bismarcks Verhalten auf Konfliktsabsichten schlichen zu dürfen. Aus den Erinnerungen von Lucius sehen wir, daß Bismarck häufig unmutige Äußerungen getan, mit Reichstagsauflösungen gedroht und von der Notwendigkeit einer Wahlrechtsänderung gesprochen hat. Wäre der Thronwechsel ein Paar Jahre früher erfolgt und wär« BiSmarck etwa 1834 ent­lasten worden, so könnte auf Grund der von LuciuS S. 280 und 307 berichteten Äußerungen »iSmarcks auch für 1334 ein Staatsstreich- Plan konstruiert werden. So falsch e» wäre, BiSmarck allzu harmlos auf,ufassen und da»

Unruhige, Gewalttätige, Dämonische seines Wesens zu vertuschen, ebenso falsch ist es, ihn auf einzelne Worte festzulegen.

F. Härtung.

Kommentar znm Gesetz über eine KriegS- avgabe vom Bermögenszuwachs und znm Gesetz über eine außerordentliche Kriegs­abgabe für das Rechnungsjahr 1919 vo«r 10. September 1919 von vr. jur. Georg Strutz. Senatspräsident des Neichsfinanz- hofs. XXIII und 648 Seiten. Berlin 1920. Verlag von Otto Liebmann. Preis M. 66., gebunden M. 66.. Der zur Besprechung vorliegende große Kommentar stellt den ersten Band des im rühmlich bekannten Otto Liebmann schen Ver­lage erscheinenden umfangreichen Sammel­werkesDie deutschen Finanz- und Steuer­gesetze in Einzelkommentaren" dar, das unter Leitung des Reichsministers a. D. Schiffer herausgegeben wird. Strutz, dessen ausg? zeichnete frühere Kommentierungsarbeiten allgemein bekannt und geschätzt sind, hat mit diesem neuen Werke allen Behörden und Steuerinteressenten ein wertvolles Geschenk gemacht, die Wissenschaft bereichert und seinen hohen Ruf als hervorragender Sachkenner und als Kommentator von seltenem systematischen Geschick und erschöpfender Gründlichkeit bestens bewährt. Ein Führer und Berater durch die infolge der überhasteten Steuergesetzgebung des republikanischen Deutschland mit zahllosen Fehlern und Unklarheiten und Widersprüchen geborenen Finanzgesetze tut bitter not. Die amtliche Begründung der Gesetzentwürfe bietet wenig Unterlagen für die Erkenntnis des vielfach zweideutigen, mitunter völlig ^ dunkeln gelassenen Gesetzgcberwillens, schnst' liche Berichte über die Ausschußberatung dieser Gesetze fehlen gänzlich, die Besprechungen in der Nationalversammlung blieben durchaus an der Oberfläche und die Ausführungsbestimnmn- gen und Vollzugsanweisungen haben für die Auslegung eines Gesetzes immer nur be­schränkte Bedeutung. So war die Aufgab« des Kommentators hier eine besonder- schwierige. Strutz hat sie glänzend gelöst,