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Italien und Deutschland
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Zum Staatsvertrag zwischen Danzig und Polen

Wünscht. Wenn wir lernen wollen, wie ein großes Volk sich auch aus schwerem Unglück wieder erhebt, so brauchen wir uns nur die Geschichte Frankreichs nach seiner Niederlage von 1870 ins Gedächtnis zu rufen. Man lese die Reden von Victor Hugo und Thiers in der Nationalversammlung von Bordeaux vor der Annahme des Friedensvertrages mit Deutschland, die Reden von Gambetta während der 70 er Jahre. Erinnern wir uns, wie der französische Geist, ungebrochen in seiner Spannkraft und in seinem Stolz, von dem,Augenblick an, wo Thiers mit Hilfe der Frankreich verbliebenen Armee den Kommuneaufstand niedergeworfen und damit Ordnung und nationale Einheit gerettet hatte, trotz aller inneren Parteikämpfe das Wohl, die Sicherheit und die Größe Frankreichs über jede andere Erwäguug stellte. Solange der Geist der Arbeitsfreudi,Mt und des zähen Fleißes, der Deutschlands wirtschaftlichen Aufstieg bedingte, im deutschen Volk nicht wieder lebendig wird, solange unser öffentliches Leben sich nicht zu Würde und berechtigtem nationalen Empfinden zurückfindet, wäre es ein verhängnisvoller Optimismus, zu glauben, Deutschland werde von irgendeinem Lande der Welt als beachtenswerter Faktor in die politische Rechnung eingestellt.

Beurteilt die öffentliche Meinung Deutschlands das Problem der künftigen Beziehungen zwischen Deutschland und Italien im Geist nüchterner Selbsterkenntnis und in verständnisvoller Würdigung der innen- und außenpolitischen Schwierig­keiten, mit denen Italien zu kämpfen hat, dann wird sie das Ihre dazu beitragen können, das Heranreifen eines auf gewissen gemeinsamen Interessen ausgebauten wirtschaftlichen Verhältnisses zu fördern. Jedes Mehr an Wünschen und Be­mühungen wäre vom Übel-Surtout pas trox äs Dieses klassische Wort, das einer der Meister diplomatischer Staatskunst, Talleyrand, seinen Mitarbeitern als politische Richtschnur empfahl, muß Italien gegenüber, sowohl für die Politik wie für die öffentliche Meinung Deutschlands, als Losungswort gelten.

Zum Staatsvertrage zwischen Danzig und Polen

von Kammergerichtsrat Dr. Sontag, Berlin

gegenwärtig weilen die Vertreter der Freien Stadt Dcmzig und der Republik Polen m Paris, um vor dem Obersten Rat der Entente über das im Art. 104 des Versailler Friedcnsvertrages (V. F. V.) vorgesehene Abkommen zu verhandeln. Beide Teile haben Entwürfe für dieses Abkommen aufgestellt, die als Unterlage ihrer Verhand­lungen dienen sollen. Wenn der polnische Entwurf in der deutschen Presse nicht die ihm bei seiner Gefährlichkeit gebührende Beachtung gefunden hat, so liegt dies daran, daß die Polen ein Zeichen ebmso ihrer politischen Klugheit wie ihres schlechten Gewissens ihren Entwurf für geheim erklärt haben, und die Danziger dieses Geheimhaltungsverlangen respektiert haben. So habe ich weder durch das preußische Justizministerium, noch durch die Danziger juristischen Behörden, noch durch Abgeordnete Danzigs ein Exemplar dieses polnischen Entwurfs erhalten

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