Saargebiet
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gelungen ist, trotz ihrer günstigen Stellung im Herzen deutscher Länder, alle Volksschichten auf beiden Seiten des Rheines durch ihre barbarische Politik des Hasses- in eine einheitliche Abwehrfront zu zwingen, auf absehbare Zeit ausgeschaltet.
Wenn also der heutige Staatsmann mit rheinbündischen Möglichkeiten nicht Zu rechnen hat — die zeitweilig auftauchenden bayerisch-österreichischen Partikularismen werden schon durch das Gesetz der politischen Schwerkraft beim Reiche Sehalten —, so erwächst ihm die Aufgabe, die in den beiden Wagschalen liegenden Gewichte so richtig einzuschätzen, daß der Kraftverlust durch Reibung des unitarischen und des partikularistischen Prinzips auf ein Minimum herabgesetzt wird; denn alle Kräfte des politischen Lebens müssen heute einem Ziele zugerichtet werden: dem Wiederaufbau geordneten Daseins und seiner Verteidigung gegen die Bestrebungen, die auf eine vollständige politische Zerfetzung unseres Volkes hinwirken.
Am Tag von Königgrätz 1920.
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Saargebiet
von A. Lillig
er Streik der Beamtenschaft im Saargebiet, dessen plötzlicher und zu diesem Zeitpunkt unerwarteter Ausbruch alle Welt überrascht hat, stellt eine der bisher ernstesten Episoden im Kampf der Saarbevölkerung um die Erhaltung ihres Deutschtums und ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Vaterlande dar. Aus allen Handlungen der Regierungskonmussion läßt sich mit klar erkemwarer Deutlichkeit das rücksichtslose, durch nichts zu beirrende Streben des Fünferrates verfolgen, das Saarland zu verwelschen und möglichst schnell Frankreich vollständig in die Hände zu spielen. Mit den gewiß nicht geringen Machtmitteln, die der Friedensvertrag der Negierungs- koinmission in die Hände gibt, um eine französisch orientierte Politik zu verfolgen, läßt diese sich dabei keineswegs genügen, sondern über den klaren Wortlaut des ^ersailler Vertrages hinaus ergreift sie fortgesetzt Maßnahmen, die sie im Gefchwind- >Gritt zu ihrem Ziele führen sollen.
Die ersten und am härtesten betroffenen Opfer dieser Französierungspolitik sind naturgemäß die Beamten. Das Saargebict besaß, solange es unter deutscher Verwaltung stand, einen Stamm Pflicht- und gesinnungstreuer Beamter in allen ^Mnaltungszweigen, die der Bevölkerung in jeder Beziehung zum Vorbild dienen konnten. An ihnen besaß diese in den schweren Zeiten französischer Militärdiktatur vertraute und verschwiegene Ratgeber, die ihr in allen ihren Nöten mit Rat und Tat zur Seite standen. Neben der Geistlichkeit beider christlicher Konfessionen bildete die Beamtenschaft das Rückgrat des Deutschtums an der Saar, um die sich die übrigen Bevölkerungskreise, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, in ebenso treuer Anhänglichkeit an das deutsche Vaterland wie um ihre gegebenen Führer und Vermittler scharten. Das war natürlich den Franzosen und ihren Sachverwaltern,