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Ein Vorschlag zur Wahlreform
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Lin Vorschlag zur lvahlreform

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Gin Vorschlag zur Wahlreform

von Dr. A. Fraenkel

lie Wichtigkeit der Neugestaltung des preußischen Wahlrechts, unter dem wir und unsere Nachkommen leben und ihr Recht erhalten und gestalten sollen, macht es zur Pflicht eines jeden, der zur Klärung dieser Frage etwas beibringen zu können glaubt, seine Vorschläge ! zur Erörterung zu stellen. Mag auch nur das Wenigste brauchbar sein oder sogar alles verworfen werden, so wird doch zumindest, je umfassender die Erörterung erfolgt, die Kenntnis und Prüfung der Fragen vertieft und die Gefahr von oberflächlichen und voreiligen Entschließungen verringert.

Allgemein wird für das neue Wahlrecht zur zweiten Kammer von einem auf geographischen Wahlkreisen beruhenden Wahlsystem ausgegangen. Hierbei folgt man dem Beispiel des Neichstagswahlrcchts. dessen Vorzüge gegenüber dem bis- herigen Dreiklassenwahlrecht auf der Hand liegen, ohne zu erwägen, daß sie sich in einer anderen Richtung bewegen. Bestärkt wird diese Voraussetzung dadurch, daß fast durchweg in den zivilisierten Staaten die Wahl in geographischen Wahl- kreisen sich vollzieht, während es im wesentlichen Bestrebungen geblieben sind, die an die Stelle der Kreiswahlen die Landeswahl setzen wollen. Hinzu kommt, daß die Proportionalwahlsysteme, wie sie sich in einzelnen Staaten entwickelt haben oder in der Theorie vorgeschlagen werden, zugleich sehr kompliziert sind und ihrem Zweck nur wenig und unsicher gerecht werden. So ist es verständlich, daß für die preußische Wahlreform nur der Reichstagsabgeordnete Dr. Südekum die Landes­wahl angeregt hat. Sein Vorschlag fand wenig Anklang, weil er gekünstelt und nicht von den für das Wahlrecht notwendigen Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Zweckes der Volksvertretung bestimmt war. Der im folgenden dargelegte Vorschlag vermeidet diese Bedenken.

Die Nachteile der Wahl in Kreisen sind bekannt. Niemals ist der Ab­geordnete der Vertreter des ganzen geographischen Volksteiles, für den er auftritt, sondern schon nach dem Prinzip dieses Wahlsystems nur der dortigen Mehrheit. Häufig ist er aber auch dies nicht, sondern nur der von der Mehrheit als das kleinere Übel angesehene, wenn er. was einen so großen Teil der Wahl­ergebnisse ausmacht, manchmal schon in der Hauptwahl, meistens in der Stich­wahl auf Grund von Wahlbündnissen oder vereinbarten Stimmenthaltungen die Mehrheit erringt. So werden die politischen Minderheiten des Kreises mundtot gemacht und das Abbild der Volksstimmung verfälscht, der Macht des Zufalls aber noch durch Kompromisse nachgeholfen. Diese Folge des Prinzips besteht auch bei gerechtester Einteilung der Wahlkreise. Fehlt diese, was durch die Bewegung der Bevölkerungszu- und -abnähme von Zeit zu Zeit immer wieder eintreten mutz, so ist die Verzerrung natürlich noch stärker. Ohne schwierige Kämpfe wird aber die Neueinteilung der Wahlkreise nie erreicht, da sie notwendig die eine oder die andere Partei schädigt. Die Aufzählung weiterer erheblicher Nachteile, die dieses System mit sich bringt, mag für später aufgespart werden, da schon das Angeführte die Untersuchung rechtfertigt, ob sich nicht etwas Besseres an seine Stelle setzen läßt.

Die genannten Nachteile können bei der Landeswahl nicht auftreten. Die Schwierigkeit liegt in der angemessenen Ausgestaltung dieses Systems. Es