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Die Geschäftsordnung des englischen Parlaments
wenigstens etwas von der bisherigen Gemeinsamkeit zu erhalten und nicht beachten, daß staatsrechtlich die Zertrümmerung des Reichs schon erfolgt ist, und daß Ungarn die gänzliche Losreißung von Österreich nur darum bis zum Jahre 1917 verschieben will, weil es fühlt, daß es heute wirtschaftlich noch nicht auf eignen Füßen stehn kann.
Der Habsburgischen Monarchie ist also nur noch eine knappe Galgenfrist von zehn Jahren eingeräumt worden. Man begreift es, daß Kaiser Franz Joseph bei seinem Besuche der Reichenberger Ausstellung schmerzlich bewegt erklärte, daß er das Jahr 1917 nicht mehr erleben werde, aber mit schwerem Herzen daran denke, wie sich dann die Geschicke der Monarchie gestaltet haben würden, aber um so weniger versteht man es, daß es der greise Kaiser in den letzten Jahren nicht vermochte, den Ausblick in die nächste Zukunft freundlicher zu gestalten und den Bestand des Reichs gegenüber den magyarischen Uuab- hüngigkeitsbestrebungen zu sichern. Gibt man der Wahrheit die Ehre, dann wird man allerdings zugestehn müssen, daß die Wiener Politik seit 1859 von der Hand in den Mund gelebt und über dem Heute immer das Morgen vergessen hat. Eine solche Politik des „Fortwurstelns" im schlimmsten Sinne konnte aber wohl nicht fähig sein, den „Reichs"gedanken zu wahren, ließ sie es sich doch erst in den letzten Wochen stillschweigend gefallen, daß der Präsident der ungarischen Delegation das „Reich" konfiszierte, indem er ex xiÄösiäio erklärte, daß es weder ein „Reich" noch „Neichsminister" noch eine Neichsregierung gebe.
Die Geschäftsordnung des englischen Parlaments
l m dritten Bande des Jahrgangs 1901 der Grenzboten haben wir die Leser mit Dr. Josef Redlichs Werk über die englische Lokalverwaltung bekannt gemacht. Vorm Jahre hat nun Redlich unsre Kenntnis Englands durch ein noch umfangreicheres Werk ! vervollständigt: Recht und Technik des Englischen Parlamentarismus. Die Geschäftsordnung des Houss ok Lollunons in ihrer geschichtlichen Entwicklung und gegenwärtigen Gestalt. (Leipzig, Duncker und Humblot; 881 Seiten.) Der englische Rezensent in IKs Lxoallsr bezeichnet die Haltung deutscher Historiker, Juristen und Politiker der englischen Verfassung gegenüber als eine höchst interessante Erscheinung, charakterisiert die Beschreibungen des englischen Staates, die Ranke, Gneist und Pauli gegeben haben, als teils unvollständig, teils fehlerhaft und geht dann auf Redlich mit den Worten über: IKs intörpistsr kor vdom ^6 Kg.v<z vg-itsä so lonA uas at last g,xxsarsä. Am Schluß spricht er den Wunsch aus, das Werk möge recht