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Salzburg und die Tauernpcisse
im zeitgenössischen Amerika, sondern in dein von Kleinstaaterei zerrissenen Deutschland von 1830. Die wirtschaftliche Lebensfähigkeit war richtig erkannt worden, aber einen solchen Erfolg hat auch der Gründer Bremerhavens sicherlich nicht geahnt. Die ganze bremische Seehandelsslotte maß 1825 16100 Tonnen. Heute gibt es ein Bremer Schiff, den Lloyddnmpfer „Kronprinz Wilhelm," der mit 14900 Tonnen nahezu so groß ist wie damals die ganze bremische Handelsflotte! Die letzte aber hat heute einen Tonnengehalt von 1012000, sie ist also dreiundsechzigmal so groß wie damals.
Die Blüte der Weserhäfen ist aber zugleich die Folge des außerordentlichen Emporkommens der deutschen Industrie und des deutschen Handels und Verkehrs. Hamburg und Bremen sind die hauptsächlichsten Vermittler unsrer lebendigen Teilnahme an der Weltwirtschaft. Deshalb sei beiden zum Heile des Ganzen ein glückliches Fortschreiten auf ihrer Bahn gewünscht!
Salzburg und die Tcmernpässe
von Vtto Raemmel
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uch für diese kirchlichen Beziehungen war die Herrschaft Salzburgs über die Tauerupässe wichtig, und sie wurde wiederum lange Zeit nur durch das ausgedehnte weltliche Gebiet verbürgt. Dessen Verfassung hat sich ans denselben Grundlagen und in denselben Richtungen entwickelt wie in allen andern geistlichen Territorien. Schon im zehnten Jahrhundert wirkte neben dem Domkapitel bei Erwerbung und Veräußerung kirchlicher Güter der „Rat der Getreuen" (oonÄlwm üctslinin) geistlichen und weltlichen Standes mit. Aus ihm entwickelten sich seit dem dreizehnten Jahrhundert die Landstände, der Landtag, der bei der Laudesgesetzgebung und Besteuerung gehört werden mußte. So kamen das Landfriedensgesetz von 1287 und das Landrecht von 1328 zustande, nnd die Macht der Landstünde wurzelte um so fester, als das Domkapitel bei der Wahlkapitulation, die der neuerwählte Erzbischof annehmen und beschwören mußte, für die Sicherung ihrer Rechte sorgte. Auch die freien Dorfgemeinden setzten in Weistümern ihre Rechte fest, ebenso die Bischofsstadt Salzburg ihr Stadtrecht (seit dem dreizehnten Jahrhundert) und eine beschränkte Selbstregierung; die freie Ratskür erlangte sie erst 1481 durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs des Dritten. Außer Salzburg gab es nur noch fünf landesherrliche Städte (Laufen, Tittmoning, Meichen-s Hall, Mühldorf am Jnn und Radstadt). Im Landtage aber spielten die Prälaten und die Ritter, die zugleich die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ans ihren Grundherrschaften ausübten, die Hauptrolle. Das ganze Stiftsgebiet teilte sich in eine Anzahl „Ämter" (im achtzehnten Jahrhundert vierzig) unter Pflegern; dagegen gehörten die Besitzungen des Erzstifts in Steiermnrk und Kärnten staatsrechtlich zn