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Ein Buch über Minister und Ministerverantwortlichkeit.
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Cm Buch über Minister und MinistervcranwortlichKeit.

Das Princip der Ministerverantwortlichkeit in der constitutionellen Monarchie." Eine staatsrechtliche Abhandlung von Dr. Adolf Samuely. Berlin 1869.

Die Zeiten der politischen Scholastik sind für uns Deutsche noch lange nicht vorüber. Einige von uns hat zwar das Stück Geschichte seit dem Frühjahr 1866 heraus- und fortgerissen aus den politischen Formeln und Antithesen zur Werktagsarbeit praktischer Staatsmänner. Andere sind rück- haltslos in den Dienst der wirthschaftlichen Interessen hinübergetreten, und Andere sind durch den realistischen Zug ihres Naturells der Doetrin ent­fremdet. Aber die Mehrzahl unserer Gebildeten unter den Auspicien der Juristen ist doch mit ihren Neigungen des Kopfs wie des Herzens, sei es dem Dogma, sei es doch der Methode jener politischen Wissenschaft treu ge­blieben, deren Gebäude in den öden Jahrzehnten zwischen den Freiheits­kriegen und der deutschen Revolution von einer Reihe unserer besten Männer und tüchtigsten Gelehrten zum Trost und Nutzen der Zeitgenossen aufgeführt wurde. Der deutsche Liberalismus kann die klangvollen Namen eines Dahl- mann, Mohl, Rotteck, Zachariae u. A. nicht leicht vergessen, die ernste Gra­vität ihrer Gedanken, die keusche Reinheit ihrer idealen Anschauungen auch nicht leicht entbehren. Und noch mehr hängen unsere Gewohnheiten in Sprache, Ausdrucksweise, Gedankenrichtung an jener Schule strenger Syste­matiker, denen das formale Staatsrecht, die sogenannte constitutive Politik als das Fundament alles politischen Wissens galt. Von ihnen her haftet an den WortenVerfassung",Volksvertretung",eonstitutionelle Mon­archie",Ministerverantwortlichkeit" noch immer der Zauber, als seien sie nicht, was sie doch in der That nur sind, willkürliche Bezeichnungen rein formellen Charakters für irgend welche höchst unbestimmte Postulate, sondern Axiome von absolutestem Werth, lebendigstem Inhalt, untrüglichstem Heil, auf deren richtige Durchführung Alles ankommt. Die zünftige Gelehrsamkeit der deutschen Universitäten und ihrer Docenten des Staatsrechts thut dann das Uebrige, um immer neuen Wein in die Men Schläuche zu gießen und Grenzboten. IV. 1868. , 46