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Politischer Monatsbericht.
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übrigens wieder verstummt, merkwürdigerweise ohne daß darum die orienta- lische Frage, die Grundlage der Entente zwischen den beiden großen Militär­staaten des Nordostens, in den Vordergrund geschoben worden wäre.

Der vierte deutsche Handelstag. I.

Drei Jahre waren verflossen, seit in Frankfurt a. M. der dritte deutsche Handelstag seine großentheils im Wege des Compromisses ent- ^ standen?» und deshalb von vorn herein etwas farblosen Beschlüsse gefaßt hatte. Drei ereignißvolle Jahre; im September 1865 galten in der Ver­sammlung, deren reelle Basis die Unbefangenen doch auch da schon aus­schließlich im deutschen Zollverein erblicken konnten, die Oestreicher noch als vollberechtigte Glieder, wenn sie auch nicht so zahlreich erschienen waren, wie in München, wohin sie die brüderliche Absicht, in die Verhandlungen über den fran­zösischen Handelsvertrag ein Kukuksei zu legen, in hellen Haufen getrieben hatte. Seit dem prager Frieden waren sie thatsächlich ausgeschieden. Im Concertsaale des Schauspielhauses zu Berlin erhob sich stolz inmitten der Farben der Bundesglieder die schwarzweißrothe Fahne; mit einem Hoch auf den Schirmherrn des norddeutschen Bundes und des Zollvereins, in dessen Namen der preußische Handelsminister die Versammlung bewillkommnete, wurden die Verhandlungen eröffnet. Und der schüchterne Versuch, den bei der Debatte über Art. 2 des Statuts Moll-Mannheim machte, durch Ver- wcmdelung der Worteim Zollparlament vertretene Staaten" indeutsche Staaten" denideellen" Standpunkt zu wahren, war mit dem stolzen Wort beseitigt, das Witte-Rostock ihm entgegenrief: Wir sind jetzt eine Nation geworden!

Als nach den heißen Julitagen 1866 die Wogen der Aufregung zu ebben begannen und der Handelsstand den Saldo der neugeschaffenen Verhältnisse zu ziehen versuchte, da erhob sich auch die Frage nach der ferneren Berech­tigung eines Instituts, welches dem Verlangen nach Einigung der deutschen Staaten auf wirthschaftlichem Gebiet seine Entstehung verdankt und in dem Streben danach seine Aufgabe gefunden hatte. Vergleichen wir den Artikel 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes mit den früheren Beschlüssen des Handelstags, so dürfen wir bekennen: ein großer Theil der letzteren, die als fromme Wünsche sich an die dreißig und etlichen Regierungen gerichtet hatten, ist in jenem Ärtikel k-rystallisirt. Manche seiner lakonischen Bestimmungen sind seitdem zur Wahrheit geworden. In dem Vertrage vom 8. Juli 1867 hat das Band der wirtschaftlichen Interessen, welches die Mainlinie nicht