Die englische Parlamcntsreform und ihre Aussichten.
I.
1. Die Reformbill von 1832 und die neuen Anläufe von 1852—66.
Mit der schottischen und irischen Resormbill ist der große Act des vorigen Jahres zum Abschluß gebracht und das Land rüstet sich zu den Wahlen, welche das erste Parlament nach dem neuen System versammeln werden. Der Zeitpunkt darf als günstig gelten für eine umfassende Rück- und Vorschau.
Während des großen Kampfes, welchen das Parlament gegen die Stuarts . führte, war dasselbe naturgemäß auf die alte Praxis der maintknaueö ok tds la-US a,nä recli'WL vk Fi-iovlwcöL beschränkt gewesen. Nach der Revolution von 1868 und namentlich unter den beiden ersten schwachen Königen der hannö- verschen Dynastie wuchs das Haus der Gemeinen rasch heran zum bestimmenden Factor des Staatslebens. Es war natürlich, daß sich bei dieser zunehmenden Bedeutung das Augenmerk bald auf die sehr ungleiche Verthei- lung des Wahlrechts lenkte, denn wie groß auch die Dienste waren, welche das Unterhaus der Sache der nationalen Freiheit und Unabhängigkeit geleistet, niemand konnte behaupten, daß es eine auch nur annähernde Vertretung des Volkes biete. Freilich die englische Auffassung der Volksvertretung war nie die der Kopfzahl, sondern immer die der Repräsentation von örtlichen Gemeinschaften gewesen, aber zahlreiche Plätze, welche einst Bedeutung gehabt, waren gesunken, andere zu blühenden Städten erwachsen und doch waren jene vertreten, diese nicht. Schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts war dies Mißverhältniß offenbar geworden und Cromwell bewies seinen staatsmännischen Blick, indem er 72 kleinen Flecken ihr Wahlrecht nahm, es Manchester, Leeds und Halifax verlieh und die Zahl der Grafschaftsmitglieder vermehrte. Aber die Restauration gab 36 dieser abgeschafften Flecken ihr Wahlrecht wieder, nahm es jenen größeren Städten und mit der Zeit wurden die Mängel immer augenscheinlicher. Die erste und größte Anomalie waren die Nominationsflecken; unbedeutende Orte, oft kaum
Grenjbotm IV. 1868, 11