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Der mecklenburgische Landtag des Jahres 1865.
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Der mecklenburgische Landtag des Jahres 1865.

Zwischen dem Feudalismus und den Anforderungen des modernen Cultur­lebens giebt es keine Vermittelung. Da, wo der Feudalismus sich als Princip der Staatseinrichtungen zu behaupten vermocht hat, wie in Mecklenburg, hat derselbe nur die Wahl, entweder auf die Fortschritte des Culturlebens zu ver­zichten oder in eine Neugestaltung der Staatseinrichtungen einzuwilligen, in welcher er selbst keine Stelle mehr findet. Zu letzterem, zu der erneueren Aus­richtung des im Jahre 1850 der feudalen Reaction geopferten constitutionellen Staates, sind zur Zeit weder die Regierung noch die Stände in Mecklenburg geneigt. Aber beide nehmen doch in neuester Zeit zu den an sie herantretenden Aufgaben eine wesentlich verschiedene Stellung ein. Die Regierung kann sich der Einsicht nicht verschließen, daß die dermaligen Institutionen des Landes in vielfacher Beziehung eine gesunde Entwickelung hemmen, daß Gewerbe und Industrie unter der Herrschast des feudalen Systems nur kümmerlich ihr Leben fristen, daß die Bevölkerung sich vermindert, die Arbeitskräfte abnehmen, der Wohlstand schwindet und mancherlei sociale und sittliche Nothstände immer tiefer einwurzeln und eine immer weitere Verbreitung gewinnen. Die Negie­rung erkennt es daher für ihre Pflicht, bald hier bald da mit Reformanträgen vorzugehen. Da sie aber dabei von der Ansicht geleitet wird, daß unter allen Umständen die feudale Grundlage der Landesverfassung nicht aufgegeben werden dürfe und nur durch einige Erweiterung des Spielraums bureaukratischer Regierungskunst zu temperiren sei, so würde sie mit ihren Reformbestrebungen selbst dann, wenn sie damit durchzuringen vermöchte, nichts Gedeihliches schaffen oder doch höchstens die Bahn ebnen, um zu etwas Besserem zu gelangen. Die Stände aber wissen sehr wohl, daß jede tiefer greifende sociale Reform mit den feudalen Institutionen in Conflict treten und deren Bestand erschüttern muß. Sie haben nur einmal, unter ganz besonderen Einflüssen, deren Natur noch immer nicht ganz aufgeklärt ist, und von der Regierung überrumpelt, sich eine Reform gefallen lassen, welche der Ritterschaft überdies durch manche materielle Gmizl'oten I. 180». - 21