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Tocquevilles Nachlaß.
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Toeqnevilles Nachlaß.

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Unter allen französischen Schriftstellern und Staatsmännern der neueren Zeit ist Alexis von Tocqueville vielleicht der einzige, der mit voller Klarheit die Grundübel erkannt hat, die seit Jahrhunderten, unter dem alten Regime wie unter der Republik, unter dem Despotismus des Kaisertums wie unter der Herrschaft des constitutionellen Systems, zerstörend an dem Körper des franzö­sischen Staates genagt haben. Er zuerst hat mit überzeugender Klarheit dar­gelegt, wie die Gestaltung der Ccntralgewalt, d. h. die Verfassung des Staates, von verhältnißmäßig geringem Einfluß auf den Geist der Verwaltung und die politische Selbständigkeit der Nation gewesen ist, wie vielmehr jedes Regime sofort die Erbschaft seiner zu Grunde gegangenen Vorgänger angetreten und den überreichen Besitz an'Macht und Einfluß, soweit seine Kräfte dies gestatteten, vermehrt hat; wie es zu allen Zeiten das Bestreben der Regierung gewesenist, die unbedingte Verfügung über die gesammten Kräfte der Nation durch Ver­mittelung der in möglichster Abhängigkeit gehaltenen) der Controle der Justiz entzogenen Verwaltungsorgane zu gewinnen; wie infolge dessen dem Ein­zelnen das einseitige Streben eingepflanzt wurde, nicht in stolzer Unabhängigkeit seine Kräfte pflichtmäßig dem Wohle seiner Mitbürger zu widmen, sondern auf der Stufenleiter der Beamtcnhierarchie sich über das Niveau der socialen Gleich­heit zu erheben, nicht frei zu sein und die Pflichten des Freien zu erfüllen, sondern einen Antheil an den Vortheilen und Ehren der Herrschaft zu gewinnen. Wir sehen, wie der Gleichheitstrieb, nachdem er den Freiheitssinn überwuchert hat, jeden Augenblick in sein Gegentheil umschlägt und einen sortdauernden erbitterten Kampf um Macht und Ehre hervorruft, indem jeder Einzelne, sobald er sich, dem allgemein menschlichen Streben nach persönlicher Geltung folgend, über die Masse emporgearbeitet hat, sofort der Gegenstand der Angriffe derer wird, die sich an seine Stelle setzen wollen, ihnen gegenüber sich aber zu der 'ücksichtsivsesten Anwendung der Mittel, die der Staatsorganiömus im Uebermaß

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