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gefunden hätte. Wir wissen nicht, ob Rückficht auf die Familie oder Pietät ihn bestimmt hat. das eigene Urtheil gänzlich zurücktreten zu lassenaber wir meinen, daß auch die größte Pietät nicht mehr abhalten darf, gerade und deutlich herauszusagen, was die Helden der großen Zeit besaßen und was ihnen fehlte. Denn was uns eine Biographie lieb und werthvoll macht, ist doch nur, daß wir vom Standpunkt unserer Bildung ein Verständniß und Urtheil, gewinnen über das vollendete Leben. Die Liebe, welche der Biograph seinem Helden schuldig ist, soll sein Urtheil nicht zurückdrängen, sie soll ihm nur die höchsten Gesichtspunkte dafür an die Hand geben, damit es zugleich mild und fest erscheine.
Das Preußische Abgeordnetenhaus und die Banksrage.
Daß eine Verständigung der Regierung mit der Majorität des Abgeordnetenhauses auch in dieser Session nicht erreicht wird, ist wohl niemandem mehr zweifelhaft. Wie gern die Volksvertretung eine zur Versöhnung ausgestreckte Hand erfaßt hätte, durch die zurückhaltenden Erklärungen der Minister und eine größere Vorsicht in Behandlung des Hauses wird noch nichts erreicht, da in der Hauptfrage die Regierung jede Concession verweigert hat. Den Abgeordneten bleibt nichts übrig als fest zu bleiben und den Kampf, dessen verhängnißvollen Zwang jetzt beide Parteien fühlen, beharrlich durchzuführen. Die besten Wünsche der preußischen Partei in Deutschland find mit ihnen, wir wissen, daß es fich immer auch um unsere eigenen Interessen handelt, wenn wir mit Spannung die Sitzungsberichte durchmustern. Wohl geziemt den Außenstehenden, mit Achtung die Taktik zu beurtheilen, welche die Opposition in Preußen sür zweckmäßig hält, und dies Blatt hat kaum nöthig, den warmen Antheil und die Sympathien mit der Majorität des Abgeordnetenhauses, mit den politischen Freunden und Führern der liberalen Partei in Preußen Zu versichern. Wir sind überzeugt, daß sie die Gefahren ihrer Kampfmcthodc selbst deutlich erkennen. Denn jede Opposition, welche in die Lage gesetzt ist, in con- scqucntem Widerstand gegen eine Negierung vorzugsweise zu negircn, kommt in die Lage, den gesammten Staatsorganismus zu stören.
Wie ungenügend eine Regierung sei und wie mangelhaft sie die höchsten In- dessen wahrnehmen möge, sie leitet doch das derzeitige Leben des Staates und jedes systematische Widerstreben, auch das am höchsten berechtigte, ist in Gesahr, wenn 'hm nicht gelingt die Regierung zu besiegen, zugleich die nothwendigen Fortschritte ^s Staates zu gefährden. Wie gut ihr Recht war, wie lauter ihr Kampf sei, dadurch kann geschehen, daß ihr Recht zum Unrecht wird und daß auch das Volk selbst allmälig ihren Widerstand als ein Unrecht empfindet.