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Münchener Kunst der Gegenwart : das Kunstinteresse. Der Kunstverein und seine Genremalerei. Königsdenkmal und Volkstheater.
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haben: zu Gunsten nämlich der Gewerksschule, die sich nun zu einer größeren Kunstindustrieschule erweitern soll.

Schlagend hat sich kürzlich noch an einem anderen Beispiele gezeigt, wie wenig im Volke der Sinn für monumentale Kuust entwickelt ist. Ein Beispiel übrigens, das zugleich von den schlimmen Einflüssen des neuesten Bauwesens ein beklagenswerthes Zeugniß liefert. Wohl prägen sich die einförmigen, ewig wiederholten Hauptzüge dermodernen" Architektur dem künstlerisch ungeübten Auge ein, weil sie niedere und arme Formen, zudem auf ihr magerstes und nüchternstes Maß heruntergebracht, abgetrennt von ihrem structiven Princip, in einer schematischen, rein äußerlichen Zusammenstellung auf die simpelste Weise variiren; mit ebenso viel Aufwand von Kenntniß und Phantasie kann sie der Laie sich merken und der erste beste Maurermeister wiederholen. Aber um so gewisser tödten sie auch den Rest noch ab. der von künstlerischem Sinne im Volke geblieben ist. Wenn nun auch die nicht geringe Anzahl der Einsichtige­ren diese modernen Versuche als vollständig mißglückt ansieht, so feiert doch jetzt schon jene nachtheilige Wirkung auf das Publikum der mittleren Classen einen traurigen Triumph. Es handelt sich nämlich um den Bau eines großen, von den Einwohnern Münchens gegründeten Volkstheaters, das an der Stelle der kleinen Vorstadtbühnen, welche ihr Publikum mit Späßen ziemlich grober Art belustigen, der Sitz einer edleren volkstümlichen dramatischen Kunst werden soll. Nichts natürlicher also, als daß dem groß angelegten Unternehmen das Gebäude entspreche und in seiner äußeren Form künstlerisch durchgeführt den passenden monumentalen Ausdruck abgebe für den künstlerischen Zweck. Was aber geschieht? Der Bau (für den bedeutende Mittel ausgesetzt sind) wird einem Zimmermeister übergeben. Doch was ist darüber sich aufzuhalten. In der That haben die Gründer des Theaters so unrecht nicht: um die mo­derne Strecklisenenorduung von den königlichen Bauten nun auch auf die des Volkes zu übertragen, dazu sind die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Zim­mermeisters vollkommen ausreichend, die Kunst aber eines talentvollen und ge­bildeten Architekten ebenso überflüssig.

Die Privatbanken und die königliche Bank in Preußen

von 1857-63.

Der preußische Staat zählt heute acht Privatbanken und die königliche Bank nebst deren Filialen. Die königliche Hauptbank datirt bereits seit der Cabinetsordre vom 17. Juni 1765 und erweiterte sich in der Mitte der