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und sonstigen bekannten Persönlichkeiten, mit denen er einen förmlichen Neuigkcitstauschhandel etablirte. So besuchte er Rothschild, Pasquier, Mole, Guizot, den Herzog von Decaze u. s. w. Er brachte jedem seine Ausbeute des Tages und diese wuchs wie eine Lawine bei jeder Visite, die er machte. Foudras verstand sich nicht aus Politik und er wußte oft selbst nicht den geheimen Sinn seiner Mittheilungen. Sein Hauptspaß war es aber, unter allerlei Verkleidungen sich in den Kneipen und sonst unter daS Volk zu mengen und es auszuhorchen. So rectificirte er oft die Berichte der ordentlichen Polizeiagenten und leistete allen Regierungen seit Ludwig Philipp manchen uneigennützigen Dienst. Er starb wie ein General auf dem Schlachtfelde. Einige Momente vor seinem Tode soll er ausgerufen haben: „nun werde ich endlich erfahren, was da drüben vorgeht!" —
Das Glücksspiel in deutschen Bädern.
Die reiche Auswahl von Heilquellen, welche unser Vaterland schmückt "nd ihm eine so außerordentliche Anziehungskrast für Ausländer verleiht, wird wahrhaft entstellt durch die daneben hergehende Erscheinung der Glücksspiele. Man ist so sicher, da wo ein Bad ist, alsbald auch ein Roulett oder einen Pharaotisch anzutreffen, daß man nicht recht mehr weiß, ob die Heilquelle "der das Spiel eigentlich die besuchtesten Bäder bevölkert. Das fröhliche Jahr hatte diesen Drachen in den finstersten Winkel seiner Höhle zurückge- ^heucht und die von zahllosen Parteiungen zerrissene deutsche Nationalversammlung war zum ersten Mal einig an dem Tage, als sie über sammt I'che Spielhöllen itt Deutschland den Stab brach. Erst die siegende Reaction ^on 18S0 hat sie überall ihre giftigen Abgründe wieder öffnen lassen. Jn- ^ssm machen sie von ihrem Triumph einen so unmäßigen Gebrauch, daß Man mit einiger Sicherheit voraussagen kann, es wird ihnen dies Mal trotz des wiederauferstandenen Bundestages den Hals kosten. Hat doch jeder deutsche ^tciat ohne Ausnahme dazu in seiner eignen Gesetzgebung die dringendste Aufforderung. Alle unsre Staaten von Preußen bis Waldeck verbieten das ' lückSspiel und lassen den Uebertreter durch die Strafgesetze mit harter Strafe edrohen. Nichtsdestoweniger halten einige dieser Staaten das Glücksspiel G ^""^ sowenig Verwerfliches, daß sie eö an den besuchtesten Orten ihres
ebicts im größten Maßstabe gestatten, sobald nur der Unternehmer ihren ^cus gehörig bedacht hat. Ein solches Verhältniß kann in dem Jahrhundert ^ Ausgleichung aller Rechte und der mit der Sittlichkeit zusammenfallenden
taatsklugheit keinen Bestand haben.