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DolitiV und Militär w Franken.
Es ist höchst eigenthümlich, daß die beiden Centrallandschaften Deutschlands, Thüringen und Franken, es niemals zu einer relativ kräftigen und selbstständigen StaatSbildung bringen konnten. Rings umher sind im Verlaufe der Geschichte Staaten, wie Sachsen, Hessen, Baiern und Würtcmberg in die Höhe gewachsen, Thüringen dagegen ist bis auf den heutigen Tag, soweit nicht der schwarze Ailcr seine Fittige darüber gebreitet hat, iu neun mikroskopische Groß- uud Kleiuherzvg- und Fürstentümer zerschnitten, und in Franken, wo zu den Zeiten des Reichs drei gefürstete Bischöfe, einige Markgrafen, zwei Dutzend Reichsstädte, eine entsprechende Anzahl von Fürsten nnd Grafen, sammt einem unzähligen Gewimmel freier des heiligen römischen Reiches Ritter dvmieilirtcn, ist seit dem Rheinbund und dem Wiener Kongreß vollständige wbula rilsa gemacht. Mir Ausnahme eines kleinen Gebietes, welches seit uralter Zeit politisch mit Thüringen verbinldcn war — das jetzige Großherzogthnm Koburg — ist das weite und schöne, von zwei Millionen bewohnte Frankenland eine Pertinenz, eine Provinz des bairischcn „Reichs." —
Es scheint mir, als ließe sich die Nachwirkung jener innern Unfähigkeit zu festerer Staatsbildnng, woraus sich der Untergang der einstmals vorhandenen Staaten erklärt, auch heute noch an dem politischen Leben oder richtiger dem politischen Tod des Landes verspüren. Im eigentlichen Baiern, in den Grenzen des ehemaligen Churfürstenthums der Wittelsbacher, politische Bildung zu suchen, fällt mir den Müuchuer historisch-politischen Blättern ein, nud diese finden dort anch ihre Bildnng ohne die Laterne des Diogenes. Jeder andere Christcnmcnsch, der sich einigermaßen einen Begriff von der Entwicklungsgeschichte des allbairischen Staates gebildet hat, verzichtet natürlich darauf, etwa so, wie er auch iu Rußland darauf verzichten würde. Dagegen dominirt in Altbaicrn ein zähes particularistischcs Bewußtsein, das sich bald au die Dynastie, bald an das specifisch bairische Pfaffen- thnm, bald auch au die Selbststäudigkcit und Großmächtigkeit des Staates oder an alle drei zugleich anklammert. Sobald eine politische Frage bis zn der Masse des Volkes dringt, wird sie sogleich unter diese Gesichtspunkte gebracht, nnd wenn ihre Losung denn auch von dem Gegentheil von politischer Erkenntniß und Reife zeugt, so zeugt sie doch von einem ausgeprägten politischen Charakter und einer Lewisseu Energie, die sich nicht überall in Deutschland findet. In so fern, denke kann man mit Recht von einem politischen Leben im eigentlichen Vaiern sprechen, das freilich nach Gesetzen seine Functivnen ausübt, mit denen daö Volk
Gvenzbvtcu. IV. 1840. 47