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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung : ein Beitrag zur Gefängnispsychologie :
(Fortsetzung)
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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

Lin Beitrag zur Gefäugnispsychologie (Fortsetzung)

.e länger die Untersuchungshaft andauert, um so unerträglicher iwird sie natürlich, und um so verhängnisvoller werden ihre wirt­schaftlichen und gesundheitlichen Folgen, die dann oft überhaupt !uicht wieder gut zu machen sind. Die Möglichkeit einer wirk­lichenEntschädigung" fiir unschuldig erlittene Untersuchungs­haft ist ebenso ausgeschlossen, wie die der Entschädigung unschuldig Verurteilter. In welcher Weise eine lange Freiheitsentziehung auf den geistigen und seelischen Znstand des Gefangnen einwirkt, werden wir später bei Behandlung der Straf­haft noch sehen. Jetzt möchte ich nur mit ein paar kurzen Worten auf die Besonderheiten hinweisen, die in dieser Beziehung bei der Untersuchungshaft zutage treten. Hier geht mit einer gewissen Abstumpfung für manche Dinge eine immer wachsende, sich bisweilen znr völligen Verzweiflung steigernde Un­geduld Hand in Hand. Namentlich der Unschuldige verlangt immer stürmischer nach dem Tage der Hanptverhandlung, in der er den Tag seiner Befreiung sieht. Ich kann darin keine geeignete Vorbereitung für diese entscheidende Stunde, kein geeignetes Mittel zur wirklichen Erforschung der Wahrheit sehen. In seiner Weltabgeschiedcnheit verzerrt sich ihm das Bild des Gegenstandes, um den es sich handelt; die Wirklichkeit tritt hinter seinen eignen Hirngespinsten ganz zurück. Was ihm bei etwaigen Vernehmnngen aus den Aussagen andrer Zengen vvrgehalten wird, oder was er bei Gegenüberstellungen mit solchen erfährt, sind nur Bruchstücke, uud auch wenn ihm nach Abschluß der Vorunter­suchung die Anklageschrift zugestellt wird, gewinnt er hünfig noch nicht das richtige Verständnis für die Bedcutnng des gegen ihn vorliegenden Anklage­materials. Es geht ihm wie einer Fliege, die in die klebrigen Fäden eines Spinngewebes geraten ist; die vollständige Lähmung seiner Bewegungsfähigkeit verhindert ihn, seine Lage klar zu übersehen und die zu seiner Verteidigung zweck­mäßigen Wege einzuschlagen. Nun erwäge man, daß dieser ganzen Schilderung normale, verhältnismäßig günstige Voraussetzungen zugrunde gelegt worden sind; man vergegenwärtige sich die mannigfachen Erschwerungen der Lage, die eintreten, wenn die Untersuchungshaft von Kranken, von geistig Unnormalen, von Frauen mit Säuglingen, von Sprachunknndigen usw. erlitten werden muß, wenn ein harter Winter, Überfüllung der Gefängnisse, rohe oder übermäßig strenge Beamte alle diese Leiden verschärfen. Mit dem so gewonnenen Bilde