Das englische Königtum
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dann und wann auch einmal eine Professur gegen den Willen der Fakultät besetzen dürfen. Ganz rein können eben die Eigenschaften der Universitäten als selbständiger Korporationen und als Staatslehranstalten niemals ineinander aufgehu, das praktische Leben zwingt hier wie überall zu Kompromissen, *
Das englische Königtum
von Hugo Bartels (Schluß)
is 1688 waren die Ausgaben des Hofs von den Staatsausgaben nicht getrennt, und eine Zivilliste wurde erst unter Wilhelm III. eiugeführt. Verglichen mit den frühern Beträgen, 700000 Pfund Sterling unter Wilhelm und 900000 Pfund Sterling unter Georg III,, erscheint die heutige Zivilliste sehr mäßig. Es darf aber nicht übersehen werden, daß sie früher mit einer großen Masse von Gehalten belastet war, die seitdem entweder als überflüssig und der Bestechung dienend abgeschafft oder vom Staat übernommen worden sind.
Unter der Königin Viktoria stand die Zivilliste auf 385000 Pfund Sterling. Davon waren 131260 Pfnnd Sterling für Gehalte bestimmt, 172500 Pfund Sterling für den Unterhalt des Hofs, 13200 für Wohl- thütigkeitszwecke, 8040 für besondre Ausgaben und 60000 für die Privatkasse der Königin. Für Edward VII. ist die Zivilliste auf 470000 Pfnnd Sterling erhöht worden, wovon 110000 Pfund Sterling in die Privatkasfe des königlichen Paares fließen. Die Königin, die als besondre konstitutionelle Person gilt (schon in der angelsächsischen Zeit hatte die Gemahlin des Königs eine Ausnahmestellung vor andern Frauen), erhält daraus für sich die Summe von 30000 Pfund Sterling, der König den Rest von 80000 Pfund Sterling. Zum Ausgleich für die Bewilligung der Zivilliste muß der Inhaber des Thrones auf die alten, au Wert geringern Kroneinkünfte verzichten. Nach radikaler Anschauung ist dieser Verzicht unnötig, da die Einkünfte ans den Kronlände- reien und gewissen Gefällen und Gerechtsamen nicht dem Könige gehören, sondern dem Staat. Praktischen Wert dürfte die Frage aber niemals haben. Denn solange die Briten sich im Glänze einer Krone sonnen wollen, müssen sie auch für die Kosten des Hofhalts aufkommen; sollte es ihnen dagegen einfallen, sich ohne König zu behelfen, dann würde es diesem recht schwer fallen, auch mir eiuen roteu Heller des sogenannten Kroueinkommens zu erhalten.
Auch mit der jüngsten Erhöhung erscheint die Zivilliste nicht sehr groß. Die Privatkasse erfährt aber einen nicht zu verachtenden Zuschuß aus den dem Könige zustehenden Einkünften des Herzogtums Laueaster, die sich im Laufe der langen Negierung Viktorias verzwölffacht haben und gegenwärtig nach
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