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Das englische Königtum
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England und Rußland

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dem sich die Königin widersetzte. Die Sache erregte damals ein größeres Auf- sehcn, als sie verdiente; für den Gang der Regierung Ware der Einfluß, den die beiden Damen hätten ausüben können, von keiner Bedeutung gewesen. Peel jedvch verzichtete lieber auf eine Kabinettbildnng, als daß er von seiner Forderung abgestanden wäre, und Melbourue mußte die Zügel wieder er­greifen. Thatsächlich hatten der Königin autokratische Anwandlungen fern­gelegen. Was sie empörte, war nur, daß sie gehalten sein sollte, mit jedem Kabinettwechsel auch ihre persönliche Umgebung und ihre Freundinnen zn wechseln. Später aber ließ sie Änderungen in der Besetzung der obersten Stellen ihres Haushalts zu, gab also nach.

Nichts zeigt den Stand der königlichen Macht in England besser als dieser Einflnß der Politik auf den Hofstaat. Die Oberhofmeisterin iMistrsW ok tlis Kodes) hat im königlichen Kleiderschrank so wenig eine politische Auf­gabe zu erfüllen, wie der Oberstallmeister bei den Pferden. Aber je nach der Regierung werden die Kleider konservativ oder liberal aufgehängt nnd die Pferde konservativ oder liberal gestriegelt. Die großen Hofämter mit ihren Gehalten gelten als rechtmäßige Beute der herrschenden Partei, und die persön­lichen Gefühle des Monarchen kommen dabei nicht in Betracht. Folgerichtig hat der Träger der Krone auch in der Besoldung der einzelnen Stellen keine Stimme. Er dnrs die Zivilliste nicht vertuenden, wie ihm beliebt. Jedem freien Briten ist erlaubt, sein Einkommen, nnd wo kein Fideikommiß besteht, auch sein Kapital zn vergeuden, ohne daß sich jemand dreinzumischen das Recht hat. Es ist nach britischem Gesetz nicht möglich, einen offenkundigen Ver­schwender zn entmündigen, wie anderswo geschieht. Bloß der arme König wird wie ein Minderjähriger behandelt, dem man nicht zutraut, einen eignen Haushalt zu führen. Das Parlament setzt genau fest, wie die Gelder der Zivilliste zu verwenden sind, und nur ein verhältnismäßig kleiner Teil ist der parlamentarischen Spüruase vorenthalten und der freien Verfügung des Königs überlassen.

(Schluß folgt)

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icht zum erstenmal taucht der Gedanke auf, zwischen den beiden größten Reichen der Gegenwart eine Verständigung herzustellen. Zarte Hände haben in Kopenhagen schon oft au diesem Ge­spinst gesponneil, und jüngst hat eine der angesehensten eng­lischen Monatsschriften, die Mtiong.1 Rsvisv, einen wohlüber­legten Vorschlag für ein solches Einvernehmen gemacht. Im äußersten Osten