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Das Reich und das Reichsland :
(Schluß)
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Bei der Verwirklichung dieser Vorschläge würden zwei wesentliche Forde­rungen der Elsaß-Lothringer Stimmrecht im Bundesrat und Ausschluß des Bundesrats von der Lnndesgesetzgebung erfüllt, zugleich würden aber die nationalen Interessen dnrch die Erhaltung der unbeschränkten Reichskompetenz in allen Angelegenheiten der Reichsprovinz Elsaß-Lothringen gesichert.

kämpfen. Aber sobald der Versicherungsfall eingetreten ist, entsteht der Gegen­satz zwischen der .Kasse und dem Versicherten. Dieser nämlich hat jetzt ein Recht gegen die Kasse. Er will vor allem »licht zu kurz kommen. Die Interessen der Gesamtheit sind ihm in diesem Augenblick gleich. Die Kasse aber will vor allein nicht zu viel zahlen. Damit ist der Kampf eröffnet, und von dem Stand der Ehrlichkeit oder der Rechthaberei auf beiden Seiten hängt es ab, wie lange er dauert. Je großer die Kasse oder die Anstalt ist, um so ferner liegt dem Berechtigten der Gedanke an die Interessen der Allgemeinheit. Es ist dann der große Beutel, worein er so lange gezahlt hat, der nun endlich einmal bezahlen soll. Sieht dieser Beutel ans der Ferne gesehen dem Ge- meindefiskus oder gar dem Staatsfiskus ähnlich, so wird die jahrhundertelang geübte Moral des kleinen Mannes wieder lebendig, die lehrt, daß wer ordentlich und sparsam sein will, den Fiskus zu betrügen sucht, wo er kann! Ich will aber, um ehrlich zu seiu, erwähnen, daß es noch eine andre Moral im Volke giebt, die lehrt, daß wer Armenunterstütznng braucht, ehrlos wird. Das Volk ist immer geneigt, besonders die Gemeindekrankenversicherung und die Renten der Jnvaliditätsversichernug als Armeuunterstützuug anzusehen, nm die man betteln muß, wenn man sie sicher erhalten Null. Ich habe alte, anständige Leute weinen sehen und sagen hören, sie hätten jahrzehntelang in die .Kasse gesteuert, ohne sie zu brauchen, und nun müßte es ihnen doch noch passieren, daß sie Hilfe annehmen müßten. Sie glaubten sich dadurch in ihrer Ehre ge­kränkt. Aber diese Anschaunngsweise ist selten und entspricht auch nicht der Absicht des Gesetzes.

Je kleiner die Kasse ist, je mehr der Versicherte teil an der Verwaltung

Über das Krankenversicherungsgesetz

(Fortsetzung)