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Der Kampf um den Zolltarif. 2
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Überflüssiges Geld

Es war voil vornherein klar, daß unsre Ausführungen in Heft 40 den hellen Zorn der Parteiblätter erregen würden, die seit der letzten Kanal­kampagne in Prenßen ihr ganzes Dichten nnd Trachten darauf gerichtet hatten, dem Volk den Glaube» an die Unwahrheit beizubringen, die verbündeten Re­gierungen hätten sich durch früher gegebne Zusagen, nnd der Reichskanzler auch noch durch die Veröffentlichung des Entwurfs die Hände gebunden, und die Streichung des unglücklichen Absatzes im 1 würde ein Wortbruch sein. Uns zu widerlegen haben sie auch nicht mit einem Wort unternommen, Wohl aber wieder durch Schmähungen und Verdächtigungen die weiten Kreise, denen sie die Unwahrheit mit so viel Eifer eingeredet hatten, davon abzuhalten ver­sucht, sich selbst zu überzengcn, was in den Grcnzboten steht, d, h. was wahr ist. Besonders hat sich natürlich wieder dieKreuzzcitung" in der Irreführung ihrer Leser ausgezeichnet, und andre parteiagrarische Blätter haben ihr nach­gesprochen. Wir erinnern sie an das, was in Heft 21 vom 23. Mai dieses Jahres überparteipolitische Fälschungen" gesagt ist. Warum antwortet sie darauf nicht? Wie steht sie zu dem intriganten Artikel derHamburger Nach­richten," auf den wir uns damals bezogen nnd auch in Heft 40 wieder aus­drücklich hingewiesen haben?

Solche Kampfesweise sind wir gewöhnt. Sie ist systematisch gegen die Grenzboten angewandt worden, seit sie den Kampf mit der gegen den neuen Kurs gerichteten Fronde und der mit ihr Verbündeten agrarischen Demagogie aufgenommen haben. Wir werden uns aber nicht darin irre machen lassen, den Parteilügen und Partciintriguen überall rücksichtslos entgegenzutreten, wo wir es als Pflicht erkennen; auch unbekümmert nm den Augenblickserfolg. In der Politik kann die Wahrheit nicht immer ans leichten Sieg rechnen. Anch in diesem Falle nicht. Aber trotzdem mnß sie gesagt werden, sollen nicht Kaiser und Reich zn Schaden kommen und der endliche Sieg ist ihr ^ l"her! ^

Überflüssiges Geld

(Schluß)

! ie mit dem Gold verbundne, sich immer gleichbleibende und überall Geltung findende Zahlkraft rührt nur daher, daß sich in­folge der freien Prägung das Gold jederzeit in Münzen eines der Goldwährungsländer verwandeln läßt. Nur nach I Ländern, die offne Goldwährung haben, und in denen also die freie Prägung besteht, ist das Goldmetall zu Rimessen benutzbar; nnd ebenso ist es nur infolge dieser freien Prägung möglich, daß einem der Gold-