Der Diktaturparagraph in Elsaß-Lothringen
von Merncr Rosenberg
Noch ist kein Fürst so hochgefürstet, So auSerwählt kein irdscher Mann, Daß, wenn die Welt nach Freiheit dürstet, Er sie mit Freiheit tränken kann, Daß er allein in seinen Händen Den Reichtum alles Rechtes hält. Um an die Völker auszuspeudcn, So viel, so wenig ihm gefällt.
Ludwig Nhland, 1817 eit einem Menschenalter verlangt die öffentliche Meinung im Reichslande mit seltner Einmütigkeit die Aufhebung des § 10 des elsaß-lothringischen Gesetzes vom 30. Dezember 1871, des berühmten „Diktaturparagraphen/' der dem Statthalter die Ermächtigung erteilt, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit alle nach seiner Ansicht nötigen Maßregeln zur Abwendung der Gefahr zu treffen. Jeder Politiker, der sich um ein Mandat zum Reichstag oder zum Landes- ausschnß bewirbt, stellt an die Spitze seines Wahlprogramms die Versicherung, daß er ein Feind des Diktaturparagraphen sei und für dessen Abschaffung stimmen werde. In jeder Session des Reichstags und des Landesausschufses führen die Abgeordneten des Reichslands Beschwerde darüber, daß Elsaß- Lothringen noch immer unter dem „eisernen Joche" der Diktatur seufze, daß noch immer das „Danwklesschwert" des Diktaturparagraphen über ihren Häuptern schwebe, daß der „Kautschukparagraph," der seinesgleichen in keiner Gesetzgebung habe, noch zu allem gebraucht oder vielmehr mißbraucht werdeu könne, daß das „Scheusal in der Gesetzgebung" noch weiter existiere. Als »ste-rnm, esvsöo folgt sodann jedesmal der Ruf nach Aufhebung des Diktaturparagraphen. Der Autrag Winterer und Genossen aus formelle Beseitigung des Paragraphen, der im Jahre 1874 zum erstenmal gestellt wurde und seitdem alljährlich wiederkehrt, hat schon sein fünfnndzwanzigjähriges Jnbilänm im Reichstag gefeiert. Die Agitation für Abschaffung des K 10 steht so sehr im Vordergründe des öffentlichen Lebens in Elsaß-Lothringen, daß alle andern, mindestens ebenso wichtigen Fragen — Reform der innern Verwaltung, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, des Vereins- und Versammluugsrechts, der Gemeindesteuern, der Armenpflege usw. — darüber vollständig vernachlässigt und w den Hintergrnnd gedrängt werden. Die ganze Unzufriedenheit mit den bestehenden Zuständen konzentriert sich in dem Streben nach der Beseitigung