Gedanken zum Fall Krosigk
er am Rittmeister von Krosigk in Gumbinnen begangne Mord wird voraussichtlich in der nächsten Zeit die Militärgerichte nochmals, und zwar wieder in öffentlicher Verhandlung beschäftigen. Es scheint unzweifelhaft zu sein, daß das Reichskriegsgericht als Revisionsinstanz das auf Mord in Verbindung mit Meuterei gegen den Unteroffizier Marten lautende Urteil zweiter Instanz wird kassieren müsse», sodaß der Fall ein zweitesmal vor einem Oberkriegsgericht verhandelt werden wird. Sowohl die reichskriegsgerichtliche wie die neue oberkriegsgericht- liche Verhandlung werden voraussichtlich in die bevorstehende parlamentarische Tagung fallen. Aber auch wenn das nicht geschieht, ist eine sehr lebhafte Erörterung des Falls sicher zu erwarten. Es wird dabei an übertriebnen Angrissen, auch au ansgesprochnen Hetzreden gegen die Militärverwaltung im allgemeinen und die Militärgerichtsbarkeit im besondern, gegen die Offiziere und Wohl auch gegen den obersten Kriegsherrn nicht fehlen, nnd leider ebensowenig an einer ganz besondern Empfänglichkeit dafür im Volk, auch in seinen gebildetem, zn objektiver Beurteilung fähigern Schichten. Vor allem werden die neuen Verhandlungen über den Fall Krosigk aber auch in den militärischen Kreisen selbst, sowohl bei den bei der Fahne stehenden, wie namentlich bei den Millioneil von Unteroffizieren und Mannschaften der Reserve und der Landwehr und bei sonstigen alten „Kriegern" neues Aufsehen und selbstverständlich auch auf die vor der Ableistung ihrer Militärpflicht stehenden jungen Leute einen lebhaften Eindruck machen. Wer Augen hat, zu sehen, und Ohren zu hören, dem muß aus allem, was er iu den genannten Kreisen und Schichten des Volks schon bisher sehen und hören konnte, der furchtbare Ernst der Sache klar geworden sein, aber auch die Pflicht, für sein Teil alles zu thun, ihren verhängnisvollen Wirkungen möglichst entgegen zu treten.
Schwere Vorwürfe sind zunächst der Militärverwaltung daraus gemacht worden und werdeu ihr sicher im Reichstag noch gemacht werden, daß ein Manu von den unglücklichen Charakter- und Temperamenteigenschaften des ermordeten Rittmeisters solange in der Stellung eines Schwadronschefs hatte erhalten bleiben, ja überhaupt in sie gelangen können. Hierin ist dem Anschein nach allerdings gefehlt worden, denn den Vorgesetzten wie den Kameraden des Ermordeten ist die Unerträglichkeit seiner Eigenschaften schon lange bekannt gewesen, und es ist selbstverständlich ganz ausgeschlossen, daß bei pflichtmäßigem Einschreiten der dazu unmittelbar berufnen Instanzen, etwa „von oben," wie man zu sagen pflegt, der unfähige Offizier seines Namens wegen auf dem PlaK,