Der Kampf um den Zolltarif
>er Kampf um den Zolltarif ist mit der amtlichen Veröffentlichung des „Entwurfs eines Zolltarifgesetzes mit Zolltarif für das Deutsche Reich" am 26. Juli d. I. in eine nene Phase getreten. Die Veröffentlichung geschah unter besondern Umständen. I Durch eine Pflichtwidrigkeit war ein Exemplar des Aktenstücks in die Hand von Journalisten gekommen, und wenn es auch gelungen ist, vor der vollständigen Ausbeutung des Diebstahls Beschlag darauf zu legen, haben die im Stuttgarter Beobachter gemachten Mitteilungen über die wichtigsten Agrarzollsütze maßgebenden Orts doch wohl zu der Ansicht geführt, daß die Geheimhaltung des Inhalts wahrscheinlich nicht mehr möglich und deshalb nicht mehr zweckmäßig sei. Ob man sich ohne diese Vorkommnisse in dem damaligen Stadium der Sache znr Veröffentlichung entschlossen hätte, steht dahin. Charakteristisch für die nicht normale Lage bei der Veröffentlichung war es jedenfalls, daß zugleich mit dem Erscheinen des Entwurfs im Reichs- uud Staatsanzeiger eine hochoffiziöse Erklärung in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung darauf hinwies, daß das Aktenstück in der vorliegenden Form noch Abänderungen unterliegen könne, da es die Beratung und die Beschlußfassung im Bundesrat noch nicht passiert habe. Die besondre Betonung dieser Selbstverständlichkeit konnte nur den Sinn haben , daß der für die Veröffentlichung Verantwortliche Beamte, d. h. der Reichskanzler, nicht als auf den Inhalt des Entwurfs in seiner vorliegenden Fassung als festgelegt angesehen sein wollte. So hat es auch die gesamte Presse, namentlich auch die agrarische, verstanden, die daraufhin wochenlang mit großem Ungestüm verlangte, der Reichskanzler oder auch die preußische Staatsregierung sollten erklären, ob denn nun der Entwurf vom 26. Juli auch wirklich die Vorlage wäre, die sie im Bundesrat zu vertreten entschlossen seien. Man mag vielleicht eine gewisse formale, lmreau- krntische Unklarheit nn der Veröffentlichung bemängeln können, sachlich liegt es doch auf der Hand, daß der Entwurf vom 26. Juli, wenn er auch den Grenzboten IV 1901 1