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Neue Ziele, neue Wege : 3. Die Parteien
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Die Zahl der reichen Leute, die aus konfessionellen Gründen zu ihr halten, ist nicht groß, und wollen solche Einfluß in ihr erlangen, so dürfen sie keine extrem kapitalistischen Ansichten und Neigungen hervorkehren. Die Masse ihrer Wühler besteht aus Bauern, Handwerkern und kleinen Kaufleuten, und die Proletarier, die ihr treu bleiben, thun es meistens nicht aus Zwang, sondern teils aus Frömmigkeit, teils weil sie noch nicht vom Klasseubewußtsein er­griffen sind. Demnach wäre diese Partei sehr geeignet, als Krystallisations­kern für die Organisation der Bürger- und Bauernschaft zu dienen, wenn sie durch Beseitigung des Konfessionshaders gezwungen würde, ihren konfessionellen Charakter abzustreifen.

Von der svzialdemokratischen Partei brauchen wir nichts zu sagen. Sie erweist der gegenwärtigen Gesellschaft den Dienst des unbestechlichen Kritikers, aber als die Partei der Zukunft können wir sie nicht gelten lassen, da der Kommnnismus nicht nnser Zntunftsideal ist. Die Zukunft vorbereiten hilft sie, nicht bloß indem sie die Übel aufdeckt, ehe sie unheilbar geworden sind, sondern anch indem sie die Massen der Ärmern zum Nachdenken, zur Selbst­beherrschung, zum gemeinsamen Handeln, also für das politische lind Gemeinde­leben erzieht, eine Erziehung, die weit verdienstlicher ist als die sogenannte sittlich-religiöse" znm blinden Gehorsam, vorausgesetzt, daß wir weder eine Hammelherde noch ein Theater von Drahtpuppen noch ein Gesindel vvn Sklaven, sondern ein Volk von deutschen Männern sein und bleiben wollen.

Das preußische Landrecht

Au seinem hundertjährigen Bestehen

von Ernst Aayser

ährend die Blicke der Nation erwartnugsvvll aus die Vvllenduug des Werkes gerichtet sind, das unter dem Nameu eines bürger­lichen Gesetzbuchs dem politisch geeinten Reiche die langersehnte Einheit auf dem Gebiete des Privatrechts in den durch die bnndesstaatlichen Verhältnisse gezognen Grenzen bringen soll, naht sich der Gedenktag eines für die Nechtsgeschichte Preußens bemerkens­werten Ereignisses, dessen Bedeutung und Wirkungen bis auf nusre Tage herab- rcichen. Am 5. Februar 1894 siud hundert Jahre verflossen, seit durch ein Patent König Friedrich Wilhelms II. das allgemeine Landrecht für die prell-

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