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und nun kann sie auch in Ordnung erhalten werden ; die Mittel reichen aus. deun die nicht gelesenen Bände bleiben unbeschädigt. Der Chefarzt sagt sich: die Bibliothek ist in Ordnung! Der revidirende Generalarzt stimmt gern bei. wenn er überhaupt Zeit hat. auf die Bibliothek eiuen Blick zn werfen. Der Soldat aber leidet Not. Solche Not ist für den. der von vornherein geistig tot war — und solcher giebt es viele — nicht drückend, er fühlt sie gar nicht; aber um so schmerzlicher empfindet sie der, der gewohnt ist. sich geistig zu beschäftigen. Mannschastsbibliotheken sind fast allgemein eingeführt, die Kasernen werden mit patriotischen und erbnulicheu Tagesblättern fast überschwemmt. Aber in der Kaserne hat der Soldat viel weniger Zeit, sie zu lesen, als in den Lazaretten, wo gewissenhaft dafür gesorgt wird, daß kein Halbgenesener entlassen wird, nnd wo darum die Gesundenden oft monatelang zubringen. In dieser Zeit bedarf der Soldat geistiger Nahrung; aber er bekommt davon im besten Falle wenig, meist so gut wie nichts. Als Ersatz wird dann von besuchenden Kameraden Hintertreppenlitteratnr, zuweilen recht schlüpfrigen Inhalts, gebracht. Der hieraus folgende Schaden ist leicht ersichtlich. Auch hier darf mit Recht von Soldatennot geredet werden, und doch wäre hier mit geringen Mitteln so leicht zu helfen.
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht im mindesten aus einer Gesinnung hervorgegangen, die durchaus tadeln will und darum mit Behagen ans kleine Mißstünde hinweist und ihnen mehr Wichtigkeit beimißt, als sie haben. Der Verfasser dieser Zeilen hat ans seinen Erfahrungeu geschöpft uud ist gewiß einer der aufrichtigsten Bewunderer unsers großen Kriegsheers und dessen, was es zu des Vaterlandes Ruhm und Größe gethan hat. Aber der Glanz des Ganzen darf den Blick nicht blenden für kleine ischädem Es gilt, die Hand zu regen, wo Bessermachen möglich ist. An einigen Stellen ist das leicht möglich. Soldatennot ist in Deutschland eine Not aller. Darum hilft allen, wer hier zur Besseruug beiträgt — er dient damit dem Vaterlande.
Die Grenzen des ärztlichen Berufs
von V. Bähr
as deutsche Strafgesetzbuch bestimmt: „Wer. vorsätzlich einen andern körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft." Nun nehmen alltäglich Ärzte und Wundärzte Eingriffe in den menschlichen Körper vor, die sich der äußern Erscheinung nach als Körper- tzungen oder Gesundheitsstörungen darstellen. Gleichwohl fällt es nie-