Bismavck und die sozialpolitische Gesetzgebung
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Industrie eine solche nötig oder auch nur rötlich mache. Bei ungewöhnlicher Nachfrage, wo die Besorgnis nahe liegt, daß die Kräfte der Arbeiter und Arbeiterinnen unbarmherzig ausgebeutet werden, da erscheint es ihm „als eine Aufgabe der Humanität, namentlich die Frauen und jugendlichem Arbeiter vor Überanstrengung zu schützen." Wo sich die Sachlage ändert, der Fabrikant vielleicht geradezu mit Verlust arbeitet, da würde, wenn die Gesetzgebung mit neuen Verschärfungen hervorträte, damit den Arbeitgebern nnr ein willkommner Aulas; geboten werden, „namentlich solche Arbeiter zu entlassen, deren Leistuugsfähigkeit eine relativ beschränkte ist, also jugendliche Arbeiter und Frauen. Daß eine derartige Wendung vou dem Arbeiterstande, in dessen Interesse ja die Euquete unternommen wurde, zu beklagen sein würde, liegt aus der Hand." Vismarck will darum keine allgcmeiueu Regeln aufgestellt haben, die auf besondre Verhältnisse und Bedürfnisse nicht Rücksicht nehmen; er vermag die Notwendigkeit nicht einzusehen von so allgemeinen Bestimmungen, „wie die einer generell gleichen Zeitdauer der täglichen Beschäftigung für Mädchen unter achtzehn Jahren, oder der generellen Fixirnng des Beginns und Schlusses der Arbeitszeit für jugendliche und weibliche Arbeiter. In gewissen Industriezweigen können zweifellos die jugendlichen und weiblichen Arbeiter länger beschäftigt werden, als in andern, und warum nur von der Nachtarbeit, von dieser aber unbedingt, Nachteile für die Sittlichkeit der Frauen zu befürchten sein sollten, ist nicht ersichtlich. Es wird hierbei doch sehr auf die Art der Beschäftigung ankommen." Er meint, die Gründe, die gegen die Nachtarbeit sprechen, sprächen mich gegen bie Tagesarbeit der Frauen, da ein zweckmäßig geordnetes Hauswesen mit der Arbeit der Frauen in Fabriken überhaupt nicht zu vereinigen sei. Von einein allgemeinen Verbot der Frauenarbeit könne aber doch keine Rede sein. Was aber die Herabsetzung der Arbeitszeit für junge Mädchen bis zu achtzehn Jahren, etwa ans sechs Stunden, wie die Denkschrift des Handelsministers vorgeschlagen hatte, betreffe, so sei ihm der Wert einer solchen sehr zweifelhaft. »Ist mit einer langen Arbeitszeit eine gnte Ernährung verbunden, so wird sie der Gesundheit weniger schaden, als eine kurze Arbeitszeit, bei welcher es au der notwendigen Pflege des Körpers fehlt. Daß aber, je kürzer die Arbeitszeit, desto kleiner der Verdienst und desto größer die Schwierigkeit wird, die Mittel zu reichlicher Ernährung des Körpers zu beschaffen, bedarf keines Beweises." Und wie Bismarck hier hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit junger Mädchen, was uatürlich hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit der Arbeiter überhaupt gilt, aus Rücksicht auf den Arbeitslohn von der staatlichen Bevormundung so viel als möglich absehen zn müssen glaubte, so glaubte er auch vou hinein allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit hanptsächlich aus Rücksicht auf die Freiheit des einzelnen Arbeiters absehen zu müssen. „Das Verbot der Sountags- und Svnnabendnachncittagsarbeit, wird in der Allgemeinheit, wie es vorgeschlagen ist, ebcnsalls ans so viele Hindernisse in der Praxis stoßen