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Das Recht der Polen in Posen.
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Die Durchführung cincs Systems vc»l Hmidwerr's-Genosscnschaften. 441

einzelner Provinzen im preußischen Staate zu berufen. Sie haben es stets vermieden, diese Verträge ihrem vollen Wortlaute nach anzuführen. ... Es wäre die Existenz des Großherzvgtnms Posens und Westprcnßens im preußi­schen Staate, wie sie seit einem halben Jahrhunderte ist, nicht möglich gewesen, wenn etwas derartiges, wie Sie stets anführen, in den Verträgen festgesetzt wäre." Und in derselben Sitzung des Reichstages (1. April) rief der Kanzler der Schaar polnischer Abgeordneten, die sich um Dr. Nicgolcwski grnppirtc, zu: Die etwa zwanzig Abgeordneten, die sich hier als Volk geberdcn, nnd zwar als polnisches Volk, sind in Wirklichkeit kein Volk, auch vertreten sie kein Volk nnd haben keins hinter sich. Sie, meine Herren, haben nichts hinter sich als Ihre Irrtümer und Ihre Täuschungen, nnd zu denen gehört unter andern, daß Sie vom polnischen Volke hierher gewählt seien, um die polnische Natio­nalität zn vertreten. Sie sind gewählt, nm die Interessen der katholischen Kirche zu vertreten, und wenn sie das thnn, sobald diese Interessen in Frage kommen, werden Sie Ihre Schuldigkeit gegen Ihre Wähler erfüllen. Die pol­nische Nationalität zu vertreten, dazu hat Ihnen kein Mensch ein Mandat ge­geben und das Volk im Großhcrzogtnm Posen und in Westpreußen am aller­wenigsten. Es teilt nicht die Fiktionen, die Sie verteidigen: daß die polnische Herrschaft gut gewesen wäre. Bei aller Unparteilichkeit und bei aller Neigung, gerecht zu sein, kann ich Ihnen versichern, sie war herzlich schlecht, nnd darnm wird sie uie wiederkommen."

Also: die Krone Preußen besitzt den Teil des ehemaligen Polcnreichcs, welcher der Monarchie der Hvhenzvllern in den Provinzen Posen und West- prenßen einverleibt ist, vollkommen rechtmäßig. Diese Provinzen sind nicht bloße Anhängsel, sondern Glieder des preußischen StaatSlvrpers. Die Ein­sprüche dagegen, die ans Verträgen nnd Proklamationen hergeleitet werden, sind null und nichtig, grundlos und unlogisch, und die Abgeordneten, die sie erheben, haben dnzn von ihren Wählern keinen Auftrag.

Die Durchführung eines Systems von Handwerks-

Genossenschaften.

nsre gegenwärtige Neformgcsctzgebung bewegt sich ans den ver- schicdnen von ihr betretenen Gebieten mit einer gewissen Zag­haftigkeit, welche von den Gegnern ihrer Zeit keineswegs an den Tag gelegt wurde. Es ist dies freilich insofern sehr erklärlich, als es im Wesen konservativer Bestrebungen und so auch der von dieser Seite entfalteten gesetzgeberischen Thätigkeit liegt, nicht anders als mit Vorsicht nnd selbst mit einiger Ängstlichkeit an Gebiete, die noch nicht recht übersehbar Grenzbolcn I. 1886 56