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Parlamentarische Betrachtungen.
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parlamentarische Betrachtungen.

ie parlamentarischen Verhandlungen, welche zur Zeit in den großen Kulturländern Deutschland, Frankreich und England stattfinden, sind bei einer vvm Parteistandpunkte ungetrübten Prüfung ge­eignet, gewisse Glaubensbekeuntuissc der doktrinären und prinzi- pieutreuen Politiker aufs tiefste zu erschüttern. Schon die alten Römer erklärten jede Begriffsabgrenzung auf dem Gebiete des Zivilrechts für gefährlich mruri« äotinitio in wrv oivili xvricmlvW, weil das Lebeu sich nicht von der graueu Theorie beeinflussen lasse, vielmehr selbst alle der natür­lichen Entwicklung entgegengestellten Damme durchbreche. Dieser Satz der alten römischen Juristen hat aber nicht mindere Bedeutung aus dem Gebiete des öffentlichen Rechtes, und insbesondre in unsrer schnelllebenden Zeit, in welcher mit den tiefgreifenden Veränderungen in Handel, Gewerbe und Landwirtschaft die Vesitzvcrhältuisse viel häufiger als in frühern Jahrhunderten eine Ver­schiebung erleiden. Mit der Verschiebung des Besitzes ist notwendigerweise auch ein Wechsel in der politischen Macht vder doch in dem Streite um diese Macht verbunden.

Großbritannien hat stets auf dem Kontinente als das Musterland der konstitutionellen Herrschaft gegolten, und zwar umsomehr, je weniger die öffent­lichen Einrichtungen Englands aus eigner Anschauung bekannt waren. Man sah nur auf das Parlament, und dieses Schauspiel, wie die Münster der Krone den gewählten Vertretern des Landes Rede stehen mußten, diese Nedeturniere, wo'nicht Geburt und Rang, sondern allein das Talent den Ausschlag gab alles das wirkte auf den, der von ferne Znschauer war, begeisternd und be­rauschend. Man wußte noch nicht, daß das Parlament nur die Spitze des Grenzwtm I. 18?ö. N7